Nach Unfall unter Alkoholeinfluss Jan Ullrich droht Gefängnis-Strafe
Der Auto-Unfall in der Schweiz unter Alkoholeinfluss kann für Jan Ullrich ernste Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall muss der ehemalige Radstar ins Gefängnis.
Denn in der Schweiz gilt: Wenn beim Unfallfahrer mehr als 0,8 Promille vorliegen, drohen ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. "Dafür wird natürlich auch das Vorleben des Unfallfahrers angeschaut", sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Stefan Haffter der "Bild"-Zeitung.
Dabei sind einschlägige Delikte im deutschen und schweizerischen Strafregister nachteilig. 2002 hatte Ullrich mit 1,41 Promille Alkohol im Blut mit seinem Porsche in der Freiburger Innenstadt Fahrräder beschädigt und war anschließend geflüchtet.
Ullrich besucht Verletzte im Krankenhaus
Ullrich war bei seinem jetzigen Crash, bei dem er an einem Stoppschild in ein anders Auto gekracht war, mit 1,4 Promille unterwegs. Zwei Verletzte mussten ins Krankenhaus, Ullrichs Führerschein wurde eingezogen. "Die Konsequenzen muss und werde ich tragen", sagte er.
Der Tour-de-France-Sieger von 1997 hat sich mittlerweile bei den Verletzten entschuldigt. "Ich habe die Geschädigten mit einem Strauß Blumen persönlich besucht. Das war mir ein wichtiges Anliegen", betonte Ullrich. "Zum Glück kam mein Besuch bei allen gut an und alle haben meine Entschuldigung angenommen."