t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeSportMehr SportLeichtathletik

Nach Gerichts-Niederlage: Lauf-Star Semenya will weiter für Frauenrechte kämpfen


Umstrittene Regel
Lauf-Star Semenya will weiter für Frauenrechte kämpfen

Von dpa
Aktualisiert am 09.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Unterlag mit ihrer Klage gegen ein CAS-Urteil vor dem Schweizer Bundesgericht: Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya.Vergrößern des Bildes
Unterlag mit ihrer Klage gegen ein CAS-Urteil vor dem Schweizer Bundesgericht: Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

Lausanne (dpa) - Die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya will nach dem wegweisenden Urteil des Schweizer Bundesgerichts in Lausanne ihren langjährigen Rechtsstreit nicht aufgeben.

"Ich werde weiter für Menschenrechte von Athletinnen kämpfen, für jene auf und jenseits der Bahn - bis wir alle so frei laufen könne, wie wir geboren wurden", sagte die Südafrikanerin in einer Pressemitteilung.

Das Schweizer Bundesgericht hatte ein Urteil veröffentlicht, wonach die Beschwerde Semenyas zurückgewiesen wurde. Die 29-Jährige war damit gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vorgegangen. Im Kern des Rechtsstreits ging es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.

Offen ließ Semenya, ob sie noch versucht, eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzulegen. Ihre Anwältin Dorothee Schramm verdeutlichte: "Diese Entscheidung ist ein Aufruf zum Handeln - als Gesellschaft können wir einem Sportverband nicht erlauben, sich über fundamentale Menschenrechte hinwegzusetzen."

Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senken soll, dies lehnt die dreifache Weltmeisterin ab. Für den Verband dagegen gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Sie darf daher nicht an Wettbewerben über 400 Meter bis zu einer Meile starten.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website