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Borussia Mönchengladbach: Polizist nach Schuss auf Fanbus verurteilt


Straftat im Rahmen eines Bundesliga-Spiels
Polizist nach Schuss auf Fanbus verurteilt

Von dpa
23.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Der angeklagte Polizist (m.) steht in einem Gerichtssaal neben seinem Anwalt Christian Jäckle (l): Kurze Zeit später folgte das Urteil.Vergrößern des BildesDer angeklagte Polizist (m.) steht in einem Gerichtssaal neben seinem Anwalt Christian Jäckle (l): Kurze Zeit später folgte das Urteil. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Polizisten albern herum, aber aus dem Spaß wird Ernst. Ein Beamter schießt in den Fanbus. Nun wurde er verurteilt.

Weil er bei einer Wasserschlacht mit seiner Dienstwaffe in einen Fanbus geschossen hat, ist ein 28 Jahre alter Polizist vom Landgericht Augsburg verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung. Außerdem muss er eine Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Angeklagte Maximilian K. hatte im Rahmen des Bundesliga-Spiels zwischen dem FC Augsburg und Borussia Mönchengladbach im August 2023 das Projektil aus einer Dienstwaffe abgefeuert. Nur um Haaresbreite verfehlte er einen Polizisten und traf "nur" eine Scheibe.

"Scheiße, Beschuss!"

Der Mann hatte angegeben, er könne sich nicht erklären, warum er geschossen hatte. Er wisse nur noch, dass er gesehen habe, dass einer der Polizisten im Wagen eine Wasserpistole in der Hand hatte, sagte der 28 Jahre alte Angeklagte – und daran, dass er dachte: "Scheiße, Beschuss!". Dann habe er einen lauten Knall gehört sowie gesehen, wie ein Kollege in dem Wagen ihn "kreidebleich" und entsetzt angestarrt habe – und gemerkt, dass er seine Waffe in der Hand hielt.

Daran, den Schuss abgegeben zu haben, könne er sich nicht erinnern: "Ich habe gar nichts gedacht, weil ich nicht mal gewarnt wurde, dass ich gerade die Waffe in der Hand hatte". Beim Start des Prozesses gab er zunächst an, zu vermuten, er habe wegen der zahlreichen Schießtrainings im Rahmen seiner Ausbildung reflexartig reagiert.

Das Gericht glaubte dies nicht und entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei durch seine Ausbildung keine "schießwütige Maschine", betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Er sprach von "eklatantem Versagen".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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