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Fürth: Polizei stoppt Mann mit getuntem E-Scooter – und ohne Führerschein


Unter Drogen und ohne Führerschein
Polizei stoppt Mann mit getuntem E-Scooter in Fürth

Von t-online, SK

13.10.2024 - 14:36 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0711492813Vergrößern des BildesIn Fürth ist ein 27-Jähriger mit einem getunten E-Scooter (Symbolbild) durch die Stadt gefahren. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)

Ein Mann ist nicht nur deutlich zu schnell mit seinem getunten E-Scooter unterwegs, sondern hat zudem auch keinen Führerschein. Das hat Konsequenzen für den Fahrer.

Am Samstagnachmittag ist ein 27-Jähriger mit seinem E-Scooter in Fürth unterwegs gewesen. Wie die Polizei mitteilt, fuhr dieser gegen 16.45 Uhr auf der Jahnstraße, als die Beamten ihn wegen zu hoher Geschwindigkeit und eines fehlenden Versicherungskennzeichens kontrollieren wollten.

Fahrer mit getuntem E-Scooter fährt mit 80 km/h durch Fürth

Der Mann jedoch blieb trotz mehrere Aufforderungen der Beamten zunächst nicht stehen, weshalb eine weitere Streife anrücken musste, bis der Fahrer der Forderung der Polizei schließlich nachgab. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle gab der 27-Jährige an, mit seinem E-Scooter rund 80 km/h gefahren zu sein. Außerdem, so die Polizei weiter, stellten die Beamten bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest.

E-Scooter dürfen maximal 20 km/h auf öffentlichen Straßen fahren

Die Beamten stellten den getunten E-Scooter sicher und nahmen den Mann mit auf die Wache. Dort wurde ihm von einem Arzt Blut abgenommen. Durch das illegale Tuning des E-Scooters sei sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erloschen, weshalb sich der 27-Jährige strafbar gemacht hatte. Hinzu kommen laut Polizei als weitere Verstöße die fehlende Fahrerlaubnis sowie das Fahren unter Drogeneinfluss, womit der Mann gegen das Straßenverkehrsgesetz verstoßen habe.

Außerdem ist das Fahren mit einem E-Scooter, welcher eine höhere Geschwindigkeit als die erlaubten 20 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässt, ausschließlich auf nichtöffentlichem Verkehrsgrund erlaubt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 13. Oktober 2024
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