Geschützter Begriff? Vor Landgericht: Streit über Nürnberger Bratwürste

Dürfen Bratwürste aussehen wie Nürnberger, wenn sie nicht aus Nürnberg, sondern aus Niederbayern kommen? Darüber soll nun ein Münchner Gericht entscheiden.
Vor dem Landgericht München I geht es am Dienstag um die Wurst. Das Gericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob Würste auch aussehen dürfen wie Nürnberger Bratwürste, wenn sie gar nicht in Nürnberg produziert werden.
Ein Verein von Nürnberger Wurstherstellern hat einen Wurstproduzenten aus Geiselhörig in Niederbayern wegen dessen "Mini Rostbratwürstchen" verklagt. Ihn stört nach Gerichtsangaben die konkrete Produktaufmachung, die Größe der Würste und auch die Bezeichnung "Mini Rostbratwürstchen".
Tatsächlich handelt es sich beim Namen "Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste" um eine "geschützte geografische Angabe". Der niederbayerische Wurstproduzent geht nach Gerichtsangaben nicht davon aus, dass seine Würste gegen diese Vorschrift verstoßen.
- Nachrichtenagentur dpa