t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalLeipzig

Leipzig: Nachbarin brutal ermordet – lebenslange Haft für 31-Jährigen


"Entfesselte Gewalt"
Nachbarin brutal ermordet – lebenslange Haft für Leipziger

Von dpa
Aktualisiert am 17.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Angeklagter steht mit Handschellen in einem Gerichtssaal (Symbolbild): Der Mann hatte schnell an Bargeld kommen wollen.Vergrößern des Bildes
Ein Angeklagter steht mit Handschellen in einem Gerichtssaal (Symbolbild): Der Mann hatte schnell an Bargeld kommen wollen. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
News folgen

Das Landgericht Leipzig hat einen 31-Jährigen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte seine Nachbarin erschlagen, erwürgt und mehrfach auf ihren Kopf eingestochen.

Ein Jahr nach der brutalen Tötung einer 61-Jährigen in Leipzig ist am Freitag ein Nachbar des Opfers zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Raubmordes verurteilt worden. Das Opfer sei auf "entsetzliche Art und Weise zu Tode gekommen", begründete der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Leipzig, Hans Weiß, die Entscheidung. Der Angeklagte habe sich in einer desolaten finanziellen Situation befunden und habe schnell an Bargeld kommen wollen.

Der heute 31-Jährige sei im September vergangenen Jahres unter einem Vorwand in die Wohnung des Opfers gelangt und habe die Frau erschlagen und erwürgt. Anschließend habe er das "Bild entfesselter Gewalt verursacht", so der Richter.

Laut Rechtsmedizin war mit einem Küchenmesser mehrmals auf den Kopf des Opfers eingestochen worden. Mehrere Klingen waren dabei abgebrochen. Die Leiche der Frau war erst zwölf Tage nach der Tat in deren Wohnung in einem Mehrfamilienhaus entdeckt worden.

Urteil in Leipzig: Angeklagter führte Doppelleben

Laut Gericht hatte sich der Angeklagte über Jahre eine Scheinwelt aufgebaut. So gaukelte er seinem Umfeld einen Job in der IT-Branche vor, dabei hatte er seit fünf Jahren keinerlei Einkünfte und wachsende Schulden bei den Stadtwerken und der Krankenversicherung. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den 31-Jährigen als "trickreichen, wortgewandten Blender mit oberflächlichem Charme" bezeichnet. In der Nachbarin habe der Angeklagte schließlich ein leichtes Opfer gesehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Die Verteidigung des Angeklagten kündigte die Prüfung der Revision an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website