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Akte Melanie Müller: Drogenfund und Steuerschulden nach Hitlergruß-Vorwurf


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Steuerschulden, Drogen und Hitlergruß
Die Akte Melanie Müller


05.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Melanie Müller: Seit mehr als zehn Jahren steht sie im Rampenlicht.Vergrößern des Bildes
Melanie Müller (Archivbild): Der letzte öffentliche Auftritt ist lange her. (Quelle: Matthias Wehnert / imago images)
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Durchsucht haben sie Melanie Müllers Wohnung in Leipzig-Wahren nach Steuerunterlagen. Gefunden haben die Beamten Drogen in ihrer Handtasche. Diese Verfahren haben sich über die Jahre aufgetürmt.

Mittwoch, 16. August 2023. Am frühen Vormittag haben sich am ehemaligen Bahnhofsgebäude in Leipzig-Wahren mehrere Beamte der Bereitschaftspolizei in Stellung gebracht. Ein Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes versucht, die Tür des Hauses zu öffnen. Er hat offensichtlich Schwierigkeiten. Etwa eine halbe Stunde dauert es, bis man sich mit Bohrmaschine und Flex Zugang zum Gebäude verschaffen kann. Das altehrwürdige Haus gehört der ehemaligen Dschungelkönigin Melanie Müller.

Beauftragt wurde diese Razzia vom Finanzamt – Hintergrund war die Vollstreckung eines Bescheides der Steuerbehörde. Auf Nachfrage gab die Behörde damals, mit Verweis auf das Steuergeheimnis, keine weiteren Informationen heraus – bestätigte lediglich die Vollstreckung. Nun wurde bekannt: bei der Durchsuchung ist ein brisanter Beifang gemacht worden.

Wie das Nachrichtenportal "Tag24" berichtet, fanden die Ermittler in einer Handtasche der Ballermann-Sängerin eine Ecstasy-Pille sowie 0,69 Gramm eines kokainhaltigen Gemischs. Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, bestätigt t-online den Sachverhalt: "Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im November 2023 gegen Melanie Müller Anklage wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln beim Amtsgericht Leipzig erhoben. Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, an einem Tag im August 2023 unerlaubt Betäubungsmittel in ihrem Besitz gehabt zu haben."

Hitlergruß im Erzgebirge – seither ist es ruhig um Melanie Müller

Bekannt geworden ist die in Oschatz geborene Sängerin als Teilnehmerin diverser Reality-TV-Formate. Beim "Bachelor" verdrehte sie 2013 Jan Kralitschka den Kopf, ein Jahr später wurde sie Dschungelkönigin bei "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!". Neben den Auftritten im Fernsehen verdingte sich Müller als Unternehmerin, eröffnete mehrere Geschäfte und betrieb einen Online-Shop für Erotikartikel nach eigenem Vorbild. Hauptsächlich arbeitet sie derzeit als Sängerin auf Mallorca sowie auf Après-Ski-Partys in den Alpen und im Erzgebirge. Einer dieser Gesangsauftritte brachte Melanie Müller 2022 in die Schlagzeilen.

Bei einem Auftritt auf einer Oktoberfestparty am 17. September 2022 entstand ein Video, in dem zu sehen ist, wie die Sängerin mehrfach den rechten Arm erhebt und einen Hitlergruß andeutet. Mehrfache "Sieg Heil"-Rufe sind in dem Video zu hören. Dieses Video führte im Oktober 2022 zu einer ersten Razzia im Bahnhof in Wahren. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen "des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB)" so Ricardo Schulz.

Melanie Müller weist Drogenvorwurf von sich

Hier droht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Im Fall der nun erhobenen Anklage wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sieht der Gesetzgeber Geld- oder Freiheitsstrafen vor – weiterhin dürfte sich im Falle einer Verurteilung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) für die Fahrerlaubnis anschließen.

Laut "Tag24" gab Melanie Müller dazu an, dass die Drogen von ihrem geschiedenen Ehemann stammten, welcher diese in ihrem Haus versteckt habe. Er wies unterdessen den Vorwurf klar von sich. Wann mit einer Gerichtsverhandlung zu rechnen ist, ist derzeit nicht klar. Der Fall wegen der Verwendung von NS-Symbolik liegt seit März 2023 beim Amtsgericht Leipzig. Die Staatsanwaltschaft stellt auch nochmals klar: "Bis zu einer Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung."

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