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Köln: Mann soll Stieftochter jahrelang missbraucht haben


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Prozess in Köln
Mann soll Stieftochter jahrelang missbraucht haben


Aktualisiert am 05.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Gerichtsverhandlung in Deutschland (Symbolbild): In Köln steht ein Mann vor Gericht, der seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht haben soll.Vergrößern des Bildes
Gerichtsverhandlung in Deutschland (Symbolbild): In Köln steht ein Mann vor Gericht, der seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht haben soll. (Quelle: Alexander/imago-images-bilder)

Vor dem Kölner Landgericht steht ein 38-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, sich über sechs Jahre lang an seiner Stieftochter vergangen zu haben. Im ersten Fall soll das Mädchen erst sechs Jahre alt gewesen sein.

"Wenn du etwas verrätst, kommst du ins Kinderheim", soll der Mann zu seiner Stieftochter gesagt und sich über Jahre hinweg an ihr vergangen haben. Der 38-Jährige steht nun wegen seiner mutmaßlichen Taten in Köln vor Gericht.

Laut Staatsanwaltschaft begannen die Übergriffe bei einem Versteckspiel im Sommer 2014, als das Mädchen sechs Jahre alt war, und setzten sich fort bis Dezember 2020. Die Anklage umfasst in mehreren Punkten auch den Vorwurf des schweren Missbrauchs.

Der Staatsanwältin zufolge erfuhr das mutmaßliche Opfer erst vor Kurzem, dass der Angeklagte gar nicht ihr leiblicher Vater ist. Er habe mit der Mutter des Mädchens auch gemeinsame Kinder. Die Familie habe zusammen im Rhein-Erft-Kreis gelebt.

Köln: Frühe Aussage könnte von Vorteil sein

Laut Gericht wurde der Angeklagte am 10. August 2021 festgenommen und sitzt seit dem Folgetag in Untersuchungshaft. Während die Staatsanwältin vortrug, was ihm zur Last gelegt wird, krümmte er sich auf seinem Stuhl zusammen, teilweise das Gesicht mit einer Hand abschirmend.

"Sie wissen, was war und was nicht. Momentan sind Sie der Einzige in diesem Saal, der die Wahrheit kennt", hielt der Vorsitzende Richter dem Angeklagten vor. Das sei zunächst ein Vorteil, den der Angeklagte nutzen könne: "Wenn das Mädchen am Montag aussagt, dann ist dieser Vorteil weg. Es macht einen Riesenunterschied, wie wir sie anhören, ob streitig oder ob bestimmte Dinge bereits eingeräumt wurden. Je mehr vorher von Ihnen käme, desto besser." Nicht interessiert sei die Kammer an einem Angeklagten, der nur abnicke. Man wolle die Wahrheit herausfinden.

Wie der Verteidiger erklärte, konnte bislang aufgrund von Quarantänesituationen keine Verständigung zwischen ihm und seinem Mandanten stattfinden. Um ein Gespräch des Anwalts mit dem Angeklagten zu ermöglichen, setzten die Richter nach Verlesung der Anklage die Verhandlung aus.

Mehrere Gutachten geplant

Ob sich der 38-Jährige zu den Vorwürfen äußern wird, steht noch nicht fest. Da für Montag bereits die Vernehmung des Mädchens vorgesehen ist, machte Richter Kaufmann dem Angeklagten deutlich: "Morgen ist ein Tag, der große Auswirkungen auf Ihr zukünftiges Leben hat." Es sei in der Hand des Angeklagten, ob dieser sich bei der Urteilsverkündung fragen werde, ob er sich besser anders entschieden hätte.

Das Urteil ist für den 2. Juni anberaumt. Zuvor soll unter anderem ein Sachverständiger ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten vorlegen. Außerdem wird eine Sachverständige gehört, die die Aussage einer der Zeuginnen, Mutter oder Tochter, psychologisch begutachten soll.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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