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Erzbistum Köln und "Bild" streiten vor Gericht – Woelki in seiner Ehre herabgesetzt?


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Prozess am Landgericht
Darüber streiten sich das Erzbistum Köln und die "Bild"


26.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln (Archivbild): Das Kölner Landgericht verhandelt nach einer Klage gegen die "Bild"-Zeitung.Vergrößern des Bildes
Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln (Archivbild): Das Kölner Landgericht verhandelt nach einer Klage gegen die "Bild"-Zeitung. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Das Erzbistum Köln wehrt sich gerichtlich gegen Berichte der "Bild"-Zeitung. Es geht um den Begriff "Missbrauchspriester" und die Frage, ob Kardinal Woelki in seiner Ehre herabgesetzt wurde.

Vor dem Landgericht Köln fechten der Verlag Axel Springer und das Erzbistum Köln gerade die Grenzen der Berichterstattung zum Missbrauchsskandal der katholischen Kirche aus. Geklagt hatte das Bistum gegen verschiedene Artikel, die in der Bild-Zeitung erschienen waren. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, die Richter der Pressekammer ließen in der Verhandlung vor dem Zivilgericht jedoch schon Tendenzen ihrer Einschätzung durchblicken.

Die fallen teils zugunsten der beklagten Redaktion, teils zugunsten des Bistums aus. Ende April 2021 waren zwei Artikel erschienen, die sich auf Vorwürfe gegen einen Düsseldorfer Geistlichen bezogen. Das Bistum verwahrte sich gegen eine Schlagzeile, laut welcher der Kardinal einen "Missbrauchspriester" befördert habe, da diese ein falsches Bild suggeriere.

In der Berichterstattung soll es laut Gericht heißen, der Priester habe den Missbrauch gestanden. Konkret gehe es darum, dass er einen 17-jährigen Prostituierten aufgesucht haben soll.

"Der Kläger hat sexuelle Handlungen mit einem Mann gestanden", korrigierte der Vorsitzende Richter. Vom Geständnis eines Kindesmissbrauches könne keine Rede sein, da der Geistliche vom jugendlichen Alter des obdachlosen Jungen nicht gewusst habe.

Zudem müsse man sich fragen, was sich der Leser beim Begriff "Missbrauchspriester" vorstelle: "Der durchschnittliche Leser stellt sich nicht das vor, was hier gestanden wurde", so der Richter: "Wir meinen, dass es problematisch ist, dass hier eine Meinungsäußerung auf einen Kern gestützt wird, der mindestens teilweise nicht zutrifft."

Richter: "Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg"

Ihre Entscheidung zur Sache will die Kammer am 8. Juni 2022 verkünden. Gestritten wurde zwischen beiden Parteien auch über einen Artikel, den die Bild-Zeitung am 28. Juni 2021 veröffentlicht hatte. Der Text wirft die Frage auf, ob die deutschen Bischöfe als Reaktion auf Missbrauch und dessen Vertuschung innerhalb der Kirche geschlossen zurücktreten würden.

Stein des Anstoßes war hier die Zeile "Wegen Woelki-Skandal", mit welcher Kardinal Rainer Maria Woelki sich in seiner Ehre herabgesetzt sah. Hier deuteten die Richter eine Einschätzung eher im Sinne des beklagten Verlages an: "Die Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg. An keiner Stelle wird dem Kläger selbst eine Missbrauchstat vorgeworfen. Es geht immer nur darum, ob er sich der Vertuschung schuldig gemacht hat", so der Richter. Eine Entscheidung hierzu soll am 18. Mai 2022 gesprochen werden.

Woelkis eidesstattliche Versicherung widerspricht Zeugenaussage

Ob allerdings Vertuschung stattgefunden hat, ist unklar. Dazu gibt es im Zivilverfahren zwischen Bistum und Verlag einen weiteren strittigen Komplex. Das Bistum klagt gegen einen Artikel vom 22. Mai, in welchem es heißt, in der Institution gebe es eine "Vertuschungsmafia".

Hier sprach der Vorsitzende Richter von einer "einseitig vorverurteilenden Berichterstattung". Der Bericht erwecke den Eindruck, dass der Kardinal Kenntnis von einer Personalakte und einem Polizeibericht gehabt habe, die einen der Geistlichen in den Kontext von Missbrauchsvorwürfen rücken. Das bestreite der Kardinal aber und habe dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Inhaltlich widerspreche das der Aussage des früheren Interventionsbeauftragten des Bistums. Der habe angegeben, den Kardinal informiert zu haben. Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der das Bistum vertritt, sah darin "kein Problem": Die eidesstattliche Versicherung lasse sich erweitern um einen Passus, der besagen soll, dass Woelki weder Akteneinsicht gehabt habe noch in einem persönlichen Gespräch über die betreffenden Inhalte informiert worden sei.

Für eine Entscheidung in diesem Verfahren setzte die Kammer den 22. Juni 2022 fest.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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