Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kritik an Corona-Maßnahmen Politiker postete Nazi-Symbol – Geldstrafe
Vor dem Kölner Amtsgericht ist ein ehemaliger Bundestagskandidat zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte auf Facebook ein verfassungswidriges Symbol veröffentlicht.
Mit allerlei Widersprüchen erklärte sich am Donnerstag ein 36-Jähriger vor dem Kölner Amtsgericht. Er hatte auf Facebook das Bild eines "Nazi-Gesundheitspasses" gepostet. Weil darauf ein Hakenkreuz zu sehen war, hat er sich damit der Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation schuldig gemacht.
"Ich wusste nicht, dass das verboten ist. Ich dachte, es gibt so etwas wie Kunstfreiheit", äußerte der Mann, der bereits mehrfach parteilos für verschiedene Ämter kandidierte – unter anderem jüngst bei der Bundestagswahl.
Prozess in Köln: Kritik an der europäischen Corona-Politik
Auch ein Eintrag auf Social Media in diesem Zusammenhang war ihm zum Verhängnis geworden: "Ich habe Facebook als Werbeplattform genutzt", erklärte er. Die fragliche Darstellung war eine Collage aus 24 Bildern gewesen, die er von Freunden aus England erhalten hatte. Sie habe unter anderem den "Nazi-Gesundheitspass" und einen aktuellen grünen Corona-Impfpass gezeigt.
Der Ex-Bundestagskandidat habe damit die europäische Corona-Politik kritisieren wollen: "Als Bundestagskandidat habe ich die Pflicht, die Bevölkerung aufzuklären." Überhaupt sei es doch wohl Aufgabe von Facebook, Veröffentlichungen zu blockieren, die nicht erlaubt seien.
Normalität ohne Nazi-Symbole
Die Richterin erklärte, dass es ihm freistehe, sich kritisch zur Corona-Politik zu äußern. Er dürfe dafür aber keine verbotenen Bilder nutzen: "Das Verbot hat eine Tabufunktion, weil derlei Motive nicht wieder Normalität erlangen sollen." Im Übrigen sei es zunächst seine eigene Verantwortung, welche Bilder er veröffentliche – ganz unabhängig davon, wie Facebook damit umgehe. Sei das Bild einmal in der Welt, könne es schließlich auch von anderen weiterverbreitet werden.
Der Angeklagte wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, das verbotene Symbol "einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben", wie die Staatsanwältin vortrug. "Mein Profil ist nicht öffentlich, das sehen nur wenige Leute."
Die Richterin entgegnete dem Mann sichtlich verwirrt: "Sie haben doch gerade gesagt, Sie haben es zur Werbung genutzt?" Der Angeklagte, der beteuerte, sich mit der Ideologie der Nationalsozialisten nicht zu identifizieren und als Herkunftsort "den ehemaligen deutschen Teil von Polen" angab, zeigte sich von diesem Einwand unbeeindruckt.
Angeklagter macht widersprüchliche Aussagen
"Ich biete Ihnen etwas an", wandte er sich an die Richterin, die daraufhin nur erstaunt wiederholte: "Sie bieten mir etwas an?" Der Angeklagte nickte: Sie solle ihn verwarnen und er mache so etwas künftig nicht mehr. Er sei "ein ganz lieber Mensch".
Doch mit diesem Angebot waren weder Richterin noch Staatsanwältin zufrieden. "Die Einlassung des Angeklagten ist widersprüchlich", kritisierte die Staatsanwältin: "Einerseits distanziert er sich von dem Motiv, andererseits steht er doch dahinter, dass er es gemacht hat. Warum das ein Kunstprojekt darstellen soll, ist nicht ersichtlich."
Sie beantragte, den Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu verurteilen. Dem folgte die Richterin. Der Angeklagte kündigte an, das nicht akzeptieren zu wollen und Einspruch einzulegen.
- Reporter vor Ort