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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Prozess in Köln Ex-Geliebter wegen Mordverdachts vor Gericht
Vor dem Kölner Landgericht begann das Verfahren gegen einen 35-Jährigen, der seine Liebhaberin erschossen und verbrannt haben soll.
Ein grausames Verbrechen sorgte im vergangenen Jahr kurz vor Weihnachten für Aufsehen: Am 18. Dezember fanden Spaziergänger auf einem Feldweg beim rheinland-pfälzischen Ochtendung die verbrannte Leiche einer Frau.
Der Verdächtige steht nun in Köln vor Gericht, wo vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht der Prozess begann. Es handelt sich um einen 35-jährigen Mann, der verheiratet ist und mit dem Opfer eine Affäre gehabt haben soll.
Seit dem 24. Dezember sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Der Staatsanwalt rekonstruierte mit der Verlesung der Anklage, was nach Einschätzung der Ermittler passierte.
Das Paar soll demnach am Abend des 17. Dezember 2020 im Auto der Frau unterwegs gewesen sein, wobei der Angeklagte am Steuer gesessen und eine modifizierte Schreckschusspistole bei sich gehabt haben soll. "Er hielt an, stieg aus und ließ sein Handy zurück", so der Staatsanwalt. Auf dem Smartphone sei Musik gelaufen. Das habe die Frau von dem abgelenkt, was der Angeklagte daraufhin getan habe: "Er umrundete den Pkw, zog eine Pistole und trat an die Beifahrertür heran", so der Staatsanwalt.
Prozess in Köln: Frau durch zwei Kopfschüsse getötet
Entweder habe der Angeklagte die Beifahrertür geöffnet oder das Fenster sei bereits offen gewesen. In jedem Fall habe er der Frau zweimal in den Kopf geschossen, heißt es in der Anklage. Der erste Schuss durchdrang das Kleinhirn, der zweite das Großhirn. "Die Geschädigte verstarb noch an Ort und Stelle."
Dann soll der Kölner die Leiche nach Ochtendung gebracht haben, wo er sie unter Einsatz von Brandbeschleuniger verbrannt und auf einem Feldweg zurückgelassen haben soll.
Leiche in Ochtendung verbrannt: Angeklagter schweigt
Um auf die Spur des Täters zu kommen, werteten Ermittler zahlreiche Spuren aus, darunter Abrieb am Autoschlüssel, Fingernagelspuren, Zigarettenstummel und Abstriche am Körper der Toten, wie die Vorsitzende Richterin aufzählte.
Der Angeklagte und sein Verteidiger äußerten sich zunächst nicht, weder zur Sache noch zur Person des Mannes.
Die Eltern der Toten treten im Prozess als Nebenkläger auf. Mit Verweis auf Bilder, die im Sitzungssaal gezeigt werden müssten, wandte sich die Vorsitzende persönlich an die beiden: "Sie haben natürlich als Nebenkläger das Recht, am Verfahren teilzunehmen. Wir werden aber Bilder in Augenschein nehmen müssen, die Sie, glaube ich, noch nicht gesehen haben. Diese Bilder sind nicht schön. Für ihre eigene innere seelische Verfassung würde ich Sie bitten, auf Ihr Anwesenheitsrecht zu verzichten." Das Verfahren wird fortgesetzt.
- Beobachtungen und Gespräche im Gerichtssaal