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Prozess in Köln: Schüsse auf 19-Jährigen – Polizist angeklagt


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Oberkörper getroffen
Schüsse auf 19-Jährigen – Polizist auf der Anklagebank


08.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte (li.) wurde durch Rechtsanwalt Eckhard Wölke vertreten, der selbst ehemaliger Polizist und auf die Verteidigung von Polizeibeamten spezialisiert ist.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (li.) wurde durch Rechtsanwalt Eckhard Wölke vertreten, der selbst ehemaliger Polizist und auf die Verteidigung von Polizeibeamten spezialisiert ist. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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In Köln steht ein Polizist wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht. Er hatte einen Mann niedergeschossen, der ein verurteilter Gewalttäter ist.

Am Mittwoch hat vor der 10. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichtes das Verfahren gegen einen Polizisten begonnen: Der 46-Jährige hat am 10. Juli 2019 bei einem Einsatz mehrfach auf einen flüchtigen, verurteilten Straftäter geschossen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Zwei Durchschüsse verletzten den Oberkörper des 19-Jährigen, ein weiterer Schuss verursachte eine Fraktur am Oberschenkel. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten Körperverletzung im Amt vor.

Der Angeklagte bestritt nicht, auf den Flüchtigen geschossen zu haben, der zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt war. Er führte aber aus, dass dieser als sehr gefährlich gegolten habe: "Zu seiner Akte gehörte die E-Mail einer Sachbearbeiterin aus dem Bereich für jugendliche Intensivtäter, die in dieser Form auch für uns eine Ausnahme war." Das Schreiben charakterisiere den Heranwachsenden, der wegen gemeinschaftlichen Raubes mit Schusswaffen verurteilt wurde, als besonders gefährlich.

Prozess in Köln: "Ziel war, dass der Gesuchte sich stellt"

Um die Suche nach ihm einzugrenzen, hätten die Fahnder die Standortdaten vom Handy des Mannes angefordert, die auf den Großraum Agnesviertel hinwiesen. "Wir haben uns dann entschlossen, die Fitnessstudios abzuklappern, da er Kampfsportler ist. Wir wollten dort mit den Trainern sprechen, die häufig viel Einfluss haben. Unser Ziel war, dass der Gesuchte sich stellt. So etwas hat in anderen Fällen schon funktioniert", beschrieb der Ermittler.

Klar sei gewesen, dass man im Falle einer Festnahme viele Einsatzkräfte brauchen würde, um dem erwarteten hohen Gefährdungspotenzial gerecht zu werden. An jenem Tag sei er jedoch nur mit wenigen Kollegen unterwegs gewesen, da man ja nur in den Sportclubs habe vorsprechen wollen.

"Vor einer Spielhalle sahen wir plötzlich den Gesuchten", erinnerte sich der Angeklagte. Er und seine Kollegen hätten sich bemüht, diesen aus einem Versteck heraus zu beobachten, während sie per Funk weitere Einsatzkräfte anforderten. Die hätten jedoch nicht sofort kommen können. Als der Gesuchte, der inzwischen in einen Hauseingang getreten sei, auf die Verfolger aufmerksam geworden war, habe alles sehr schnell gehen müssen.

"Wegen seiner Gefährlichkeit habe ich sofort das Pfefferspray gezogen und es ohne Vorwarnung eingesetzt", so der Beamte. Auf den Kampfsportler habe das jedoch keine Wirkung gehabt, sondern nur einen der Polizeikollegen außer Gefecht gesetzt. Es folgte eine Verfolgungsjagd zu Fuß durch das Agnesviertel, bei dem der Fahnder den Gesuchten schließlich im Kühlhaus eines Getränkemarktes aufspürte.

Erster Schuss in über 25 Dienstjahren

Das Kühlhaus soll der überführte 19-Jährige mit erhobenen Händen verlassen haben, dann aber durch die insgesamt drei Einsatzkräfte, die ihm gefolgt waren, geprescht und erneut geflohen sein. "Ich rief: 'Bleib stehen, sonst schieße ich!'", schilderte der Angeklagte. "In dieser Gegend gibt es viele Hinterhöfe – wer da aufgewachsen ist, kann sich leicht verstecken. Ich dachte, wenn er jetzt weg ist, ist er ganz weg", so der 46-Jährige.

Da der Flüchtige nicht stehen blieb, schoss der Polizist. Die ersten Schüsse hätten zunächst keine Wirkung gezeigt, der Mann sei weitergelaufen, weswegen er weitere Schüsse abgesetzt habe. Zunächst habe er den Flüchtigen nicht mehr sehen können und sei ihm gefolgt. Hinter einer Ecke habe er ihn auf dem Boden liegend gefunden und sofort erste Hilfe geleistet.

"Ich ärgere mich, dass ich in den Oberkörper getroffen habe. Aber auf die Beine würde ich wieder schießen", so der Angeklagte: "Er gilt als gefährlicher Gewalttäter, gegen den ein Haftbefehl vorlag." Auf Nachfrage ließ er wissen, dass er seit Dienstantritt 1995 seine Pistole bis zu jenem Tag immer nur gezogen, aber nie benutzt habe.

Das Verfahren wird fortgesetzt. Zu den Gutachtern, die zur Sache aussagen sollen, gehört auch einer, der auf NRW-Landesebene für die Aus- und Fortbildung von Polizisten zuständig ist. Das Urteil wird für den 17. September erwartet.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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