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Prozess in Köln: Senior schießt auf Haushaltshilfe – sie wollte keine Beziehung


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Aus Liebesfrust
Rentner schießt aus Liebesfrust auf Haushaltshilfe – keine Haft


Aktualisiert am 30.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte mit seinem Pflichtverteidiger Dirk Schlei beim Prozessauftakt: Mit einem historischen Marine-Revolver hatte er abgedrückt.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte mit seinem Pflichtverteidiger Dirk Schlei beim Prozessauftakt: Mit einem historischen Marine-Revolver hatte er abgedrückt. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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Ein Kölner Senior wollte eine Beziehung mit seiner Haushaltshilfe. Als sie ablehnte, schoss er mit einem fast 150 Jahre alten Revolver. Nun das überraschende Urteil.

Vor dem Kölner Landgericht ist ein Rentner am Donnerstag wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Der 71-jährige Angeklagte bleibt jedoch auf freiem Fuß, er erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Im Februar hatte der Mann mit einem fast 150 Jahre alten Revolver auf die Wohnungstür seiner Haushaltshilfe gefeuert. Eine ungewöhnliche Tatwaffe: "Die Waffe würde ich freiwillig nicht aus meiner Hand abfeuern wollen, das wäre mir zu gefährlich", erklärte Rechtsmediziner Dr. Thomas Kamphausen in seinem Gutachten. Die Patrone im Revolver habe zu lange gelagert, um noch wirklich gefährlich zu sein.

Der Angeklagte selbst hatte erklärt, dass er die junge Frau nur erschrecken haben wolle. Einen Tag zuvor war er mit ihr in einen heftigen Streit geraten. Für die Verteidiger des Rentners war die Sache klar: Durch den Schuss ihres Mandanten war nur ein Türblatt beschädigt worden – also sei der Fall als Sachbeschädigung einzustufen.

Die Staatsanwaltschaft teilte diese Argumentation, nur der Richter sah es anders. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass für die Bewertung des Falls entscheidend sei, ob der Angeklagte den Tod der Frau zumindest in Kauf genommen hätte.

Die Kammer bezweifelte die Aussagen des Angeklagten: "Das ist nicht glaubhaft. Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte nicht annehmen durfte, dass die Frau zu diesem Zeitpunkt außerhalb des Gefahrenbereiches war", erklärte der Richter.

Kein Rücktritt vom Versuch

Auch das Argument, der Angeklagte habe kein weiteres Mal geschossen, ließ die Kammer nicht gelten: "Es gab im Revolver nur einen Schuss und der Angeklagte wusste, dass die Polizei schon unterwegs war." Vor diesem Hintergrund könne man nicht davon sprechen, dass der Mann vom Tatversuch zurückgetreten sei. Ein weiterer Versuch habe schlichtweg keinen Sinn gemacht.

Der Richter würdigte allerdings auch die persönliche Situation des Angeklagten, der wegen der Tat fünf Monate lang in Untersuchungshaft saß. "Eigentlich ist es tragisch. Wir haben es hier mit einem respektablen älteren Herrn zu tun, unbescholten und sozial angesehen, den der Verlust seiner Frau aus der Bahn geworfen hat", beschrieb der Vorsitzende den Angeklagten.

Die junge Haushaltshilfe sei für den Witwer ein Licht am Ende des Tunnels gewesen. Es sei ein Vertrauensverhältnis und auf Seiten des Mannes letztlich auch Liebe entstanden. Der Richter in seiner Urteilsbegründung weiter: Dennoch dürfe man nicht die Opfer aus dem Blick verlieren, zumal während der Auseinandersetzung an der Wohnung der Haushaltshilfe auch deren 13-jähriger Sohn zugegen war: "Hier wurde ein Kind in Angst und Schrecken versetzt. Die Opfer litten Todesangst."

Am Ende also zwei Jahre auf Bewährung – ein mildes Urteil, wie auch der Vorsitzende Richter feststellte: "Das ist für ein versuchtes Tötungsdelikt sehr, sehr wenig." Die Kammer habe bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass der Rentner zumindest ein Teilgeständnis abgelegt und letztlich keinen Personenschaden verursacht habe. Außerdem habe ein bereits ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Urteilsverkündung
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