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Prozess in Köln: Schuss auf Tür der Haushaltshilfe – weil sie ihm einen Korb gab?


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Rentner vor Gericht
Schuss auf Haushaltshilfe – weil sie ihm einen Korb gab?


Aktualisiert am 06.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte mit seinem Pflichtverteidiger Dirk Schlei: Vor Gericht machte der 71-Jährige zunächst keine Angaben.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte mit seinem Pflichtverteidiger Dirk Schlei: Vor Gericht machte der 71-Jährige zunächst keine Angaben. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Ein 71-Jähriger soll versucht haben, seine Haushaltshilfe zu erschießen. Sie wollte keine Beziehung mit dem Witwer. Den Tod der Frau konnte ihr 13-jähriger Sohn gerade noch verhindern – weil er die drohende Gefahr sofort erkannte.

In Köln steht ein 71-Jähriger aus Sürth vor Gericht. Der Witwer soll im Februar versucht haben, seine Haushaltshilfe zu erschießen. Sie hatte seine Annäherungsversuche wiederholt zurückgewiesen. Davon ist die Kölner Staatsanwaltschaft überzeugt – und hat den Mann wegen versuchten Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.

"Der Angeklagte hat wiederholt eine Beziehung gewünscht", so Staatsanwalt Klein bei der Gerichtsverhandlung am Montag. Zuletzt habe es zwischen dem Angeklagten und seiner Haushaltshilfe darüber am 15. Februar dieses Jahres einen Streit gegeben. Einen Tag vor der mutmaßlichen Tat in Köln-Kalk.

Attacke in Köln: 13-Jähriger reagiert geistesgegenwärtig

Am 16. Februar soll der 71-Jährige dann an der Wohnung geklingelt haben, in der die Frau mit ihrem 13-jährigen Sohn lebte. An der Sprechanlage habe sich der Angeklagte dem Sohn gegenüber als Paketbote ausgegeben und wurde so ins Haus gelassen.

Als der 13-Jährige sah, dass es kein Paketbote war, der die Treppe heraufkam, reagierte er blitzschnell: Er schloss die Tür. Mit seiner Geistesgegenwart rettete er unter Umständen seiner Mutter das Leben.

Laut Anklage schoss der 71-Jährige nämlich daraufhin mit einem 7-Millimeter-Revolver auf die Wohnungstür. Das Projektil, das Ermittler unter der groben Fußmatte aus Kokosfaser fanden, durchschlug jedoch nicht die Tür. Ein weiterer Schuss war nicht in der Waffe.

Die Frau konnte die Polizei verständigen. Der Angeklagte soll sich vom Treppenhaus aus in einen Raum geflüchtet haben, in dem die Mülltonnen der Hausgemeinschaft standen. Vor dem Schuss soll der Mann der Frau noch vorgeworfen haben, ihm 10.000 Euro gestohlen zu haben.

Da der Angeklagte vor Gericht zunächst keine Angaben machte, wurden als Erstes zwei Polizeibeamte der Wache Kalk als Zeugen vernommen. Sie hatten auf den Notruf reagiert, trafen als Erste am Tatort ein. Die Beamten vor Gericht: "Ursprünglich war von einem Randalierer die Rede." Bei einem zweiten Notruf sei dann der Name des Tatverdächtigen genannt worden.

Im Familienhaus trafen die Polizisten den 71-Jährigen an. Auffällig sei das Verhalten des Mannes nicht gewesen, erinnerte sich einer der beiden Polizeibeamten: "Ich kenne ihn ja nicht, aber auf mich wirkte er sehr ruhig."

Zeuge in Köln vor Gericht: Schmauchspuren am Finger des Angeklagten

Der Angeklagte sitzt aktuell in Untersuchungshaft. Zur Verhandlung erschien er bürgerlich gekleidet mit mittelblauem Oberhemd und heller Baumwollhose. "Wir haben ihn nach dem Auffinden an der Wand fixiert. Ich konnte am linken Zeigefinger Schmauchspuren feststellen; schwarze Anhaftungen", schilderte einer der Polizisten.

Daher seien nicht nur Handschellen zum Einsatz gekommen, sondern zusätzlich die Hände des Angeklagten in Pergamenttüten gehüllt worden, um etwaige Spuren zu sichern. Der Polizeibeamte erinnerte sich vor Gericht an den weiteren Verlauf des Einsatzes: "Auf der Straße hatten uns Passanten darauf aufmerksam gemacht, dass eine Frau am offenen Fenster stand und um Hilfe rief."

Sein Kollege weiter: "Mit der Sprache gab es kein Problem, aber die Verständigung war schwer, weil sie so aufgeregt war." Die Frau habe davon berichtet, am Vortag in Streit mit dem Angeklagten geraten zu sein. Er hatte in ihrer Tasche ein Kondom entdeckt.

Mutter und Kind in Trauma-Station

Die aufgeregte Mutter habe erklärt, dass der mutmaßliche Täter den Kontakt mit ihr als eine Beziehung sehe. Für sie sei es aber ein Arbeitsverhältnis. Sie habe seine Gefühle weder erwidert noch ausgenutzt und das auch gesagt.

Die sehr aufgewühlte Frau und ihr Sohn seien, so der Zeuge, kurzzeitig zu einer Trauma-Station der LVR-Klinik in Merheim gebracht worden. Im Verfahren tritt die mutmaßlich Geschädigte als Nebenklägerin auf. Das Verfahren wird fortgesetzt, ein Urteil für den 13. Juli erwartet.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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