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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Prozess in Köln Paar soll 13-Jährige in Zelt missbraucht haben
In den heißen Tagen Mitte Juli 2017 soll ein Paar, damals beide 22 Jahre alt, in einem Zelt am Rhein eine 13-jähriges Mädchen missbraucht haben. Dabei sollen Drogen eine Rolle gespielt haben. Vor dem Kölner Landgericht sind nun die beiden angeklagt.
Sie freue sich schon auf den Urlaub, plauderte eine 26-Jährige mit ihrer Anwältin, während sie im Saal 7 des Kölner Landgerichtes auf den Beginn des Verfahrens wartete. Dann wurde aus dem Haftbereich ihr Ex-Freund hereingeführt, und der Prozess begann, "endlich", wie Richter Christoph Kaufmann betonte: Eigentlich hätte schon am Mittwoch die Anklage verlesen werden sollen, doch da war der Angeklagte nicht erschienen.
Die beiden jungen Leute sind angeklagt, weil sie im Juli 2017 einer 13-Jährigen Drogen gegeben und sie missbraucht haben sollen – in wechselnder Konstellation. Mit nüchterner Stimme verlas der Staatsanwalt, was sich vom 12. bis 16. Juli 2017 am Sürther Rheinufer zugetragen haben soll. Demnach besuchte das Kind, das eine Bekannte der Angeklagten war, diese in einem dort aufgestellten Zelt.
Über die vier Tage hinweg sollen sowohl der Mann als auch die Frau immer wieder Sex mit dem Mädchen gehabt haben. Meist seien sie dabei zu dritt gewesen, in einem Fall soll es aber auch zu Intimitäten nur zwischen der Angeklagten und dem Kind gekommen sein, während der Mann das Zelt verlassen hatte, um Drogen zu holen. Auch Sexspielzeuge sollen zum Einsatz gekommen sein.
Angeklagter sitzt erneut in Haft
Unmittelbar nach den Taten, am 16. Juli 2017, war gegen die beiden Angeklagten Anzeige erstattet worden. Vom 17. Juli bis zum 20. Dezember 2017 saßen sie in Untersuchungshaft, wurden dann jedoch von der Haft verschont und wieder auf freien Fuß gesetzt. Nachdem der Angeklagte es aber versäumte, zum ersten Hauptverhandlungstag am Mittwoch zu erscheinen, verhängte die Kammer gegen ihn einen erneuten Haftbefehl: Nun sitzt er für die Dauer des Verfahrens in der Justizvollzugsanstalt in Ossendorf ein.
Den Vortrag des Staatsanwaltes verfolgte der Angeklagte entspannt in seinem Stuhl zurückgelehnt. Seine Ex-Freundin hingegen senkte abrupt den Kopf, als der Staatsanwalt begann, eine detaillierte Schilderung der mutmaßlichen Begebenheiten zu verlesen, und schirmte ihr Gesicht mit den Händen ab. Beide Verteidiger kündigten Aussagen der Angeklagten an. Diese fanden jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
- Besuch der Gerichtsverhandlung