Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vergewaltigung und Erpressung Intime Fotos verschickt – Frau bringt Ex-Affäre vor Gericht
Eine Kölnerin hat ihren Ex-Partner auf die Anklagebank gebracht, nachdem dieser sie mit pikanten Fotos und Videos erpresst und vergewaltigt haben soll. Der Mann ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
"Es ist kompliziert": Durch Facebook ist dieser Ausdruck bekannt geworden zur Umschreibung einer Beziehung, die eigentlich keine, aber irgendwie doch mehr als nichts ist. "Es ist komplex und kompliziert. Mir ist das peinlich", sagte vor dem Amtsgericht auch eine 44-jährige Fleischerei-Fachverkäuferin aus Köln, die mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung einen früheren Partner auf die Anklagebank gebracht hatte.
"Er hatte mit ihr nicht nur eine Affäre, sondern über viele Jahre hinweg eine Beziehung. Es war sehr intensiv, die beiden haben auch Freizeit gemeinsam verbracht und waren privat verbunden", schilderte die Verteidigerin des 47-Jährigen und berief sich auf eine Vielzahl von WhatsApp-Nachrichten, aus denen das hervorginge.
Die 44-Jährige wies das weit von sich. "Er ist der Meinung, wir hatten eine Beziehung, aber wir hatten eine Affäre. Im Laufe der Zeit ist er immer besessener von mir geworden", gab sie im Zeugenstand an.
Nach einer einvernehmlichen Liaison von 2014 bis 2016, die parallel zu ihrer eigentlichen Partnerschaft mit einem anderen Mann lief, habe sie in den Folgejahren die Kontakte nur noch fortgesetzt, weil der 47-Jährige ihr gedroht habe: Anderenfalls werde er Sex- und Nacktbilder von ihr verbreiten. Rechtlich ist es als Vergewaltigung zu werten, wenn durch eine solche Drohung Intimität erzwungen wird.
Staatsanwältin bezweifelte Tatvorwürfe
Ob die Verabredungen allerdings wirklich unter dem Vorzeichen der Drohung stattfanden, bezweifelte schon vor Vernehmung der Zeugin nicht nur die Verteidigerin, sondern auch die Staatsanwältin. Sie war unter anderem irritiert davon, dass aus den Akten hervorging, dass die Verkäuferin den Angeklagten an Karneval 2019 angerufen habe, damit er sie abhole und nach Hause bringe, obwohl seit 2017 Übergriffe stattgefunden haben sollen. "Ich rufe doch nicht meinen Vergewaltiger an, damit er mich Karneval abholt und nach Hause fährt", kommentierte die Staatsanwältin.
Der Vorsitzende Richter hatte vor Vernehmung der Zeugin die Bewertung dieses widersprüchlichen Verhaltens noch ein wenig relativiert: "Das ist, mit Verlaub, unser tägliches Geschäft in diesen Beziehungsgeschichten." Einvernehmlichkeit bei einer Situation schließe nicht Vergewaltigung zu einem anderen Zeitpunkt aus, die Zeugin müsse daher unbedingt gehört werden.
Mit ihren Aussagen gelang es der Frau jedoch nicht, die Prozessbeteiligten von ihrer Sicht auf die Dinge zu überzeugen. So bestätigte sie zum Beispiel, den vermeintlichen Vergewaltiger an Karneval selbst angeschrieben zu haben. Begründung: "Er hätte sich sowieso wieder gemeldet." Teilweise widersprachen ihre Aussagen denen, die sie vorher bei der Polizei gemacht hatte. Konkrete Vorfälle konnte sie nicht benennen.
"Tochter total ausgerastet"
Auffälligerweise kam es zur Anzeige nicht etwa zeitnah nach einer der angeblichen Vergewaltigungen, sondern viele Monate danach, als die Zeugin erfuhr, dass der Angeklagte im Begriff war, die Telefonnummer ihres Lebensgefährten in Erfahrung zu bringen. "Da wusste ich, dass es jetzt knallt", so die Frau, die auch sagte: "Ich möchte nur nicht auf der Anklagebank sitzen."
Durch das Verhalten des Angeklagten, der auch intime Aufnahmen von ihr an ihre Tochter und ihren Lebensgefährten geschickt hatte, sei ihr Leben zeitweise zur Hölle geworden: "Meine Kinder haben mich verachtet. Die Videos gingen auch an Freundinnen meiner Tochter, die ist total ausgerastet."
Anders als Staatsanwaltschaft und Verteidigung fand das Schöffengericht es daher nicht angemessen, den Fall vollständig einzustellen: "Das Verbreiten der Fotos ist eine Schweinerei und keine Bagatelle", betonte der Vorsitzende und verwies auch darauf, dass der Angeklagte wegen Nachstellung und Nötigung im Zusammenhang mit Beziehungskonflikten vorbestraft sei. Für diese Tat wurde der aktuell arbeitslose Mann daher zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Hinsichtlich der Vergewaltigungsvorwürfe erfolgte ein Freispruch.
- Eigene Beobachtungen im Gerichtssaal