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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Prozess gegen 64-Jährigen in Köln Fast vier Jahre Haft für Kindesmissbrauch
Er machte pornografische Fotos von Freundinnen seines Sohnes und verging sich an Nachbarskindern. Dafür wurde ein Mann vor dem Kölner Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
"Das ist ein Punkt, der ausgeräumt werden muss an mir. Ich werde auf jeden Fall nochmal in die Therapie gehen", bekannte ein 64-jähriger Fernfahrer, der sich vor dem Landgericht Köln verantworten musste. Er bezog sich damit auf seine immer wieder auftretende Neigung, sich Kindern gegenüber sexuell übergriffig zu verhalten. Erstmals war er damit in den 1980er Jahren aufgefallen, dann wieder 2014. Nun wurde er wegen sexuellen Missbrauchs im Jahr 2020 verurteilt sowie wegen zweier Taten im Jahr 2012.
Von einer Pädophilie im eigentlichen Sinne könne man bei ihm aber nicht sprechen, hatte der psychiatrische Gutachter ausgeführt: Dagegen spreche, dass er auch mit erwachsenen Frauen Beziehungen gehabt und zweimal eine Familie gegründet habe.
"Es wird bei mir keine Vorkommnisse in Sachen Kinder mehr geben", hatte der Angeklagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung versprochen. Mit seinem Auftreten vor Gericht unterschied er sich erheblich von den meisten Angeklagten, die wegen vergleichbarer Taten zur Rechenschaft gezogen werden: Viele von ihnen schweigen eher, rechtfertigen sich oder bestreiten die Vorwürfe. Der 64-Jährige sprach mit verblüffender Offenheit. Sperrige, mitunter etwas unbeholfene Formulierungen kündeten von seiner Scham, aber auch dem intensiven Reflektieren der Verbrechen und seiner eigenen Biografie.
Sechsjährige zeigte Tat an Kuscheltier
Das würdigte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: "Durch das vollumfängliche Geständnis wurde den Kindern viel erspart." Sie mussten nicht aussagepsychologisch begutachtet werden, und für drei von ihnen entfiel auch die Zeugenaussage vor Gericht. Das spreche für den Angeklagten.
Andere Aspekte führte sie jedoch zu seinen Lasten aus. Mindestens eine der Taten stelle einen gravierenden Eingriff in die sexuelle Entwicklung des Opfers dar, zumal der Angeklagte dem Kind, einem 6-jährigen Nachbarsmädchen, gesagt habe, sie dürfe über das Geschehen nicht sprechen. Die Mutter habe im Zeugenstand geschildert, wie es dem Kind tagelang schwergefallen sei, sich zu offenbaren. Schließlich konnte sie ihren Eltern nur an einem Kuscheltier zeigen, was ihr widerfahren war. "Zu seinen Gunsten fällt mir hier allenfalls die kurze Dauer der Tat ein", so die Staatsanwältin.
Die Rechtsanwältin, die eines der Mädchen als Nebenklägerin vertritt, mahnte in ihrem Plädoyer: "Man muss entscheidend berücksichtigen, dass das unmittelbar nach Ablauf einer Bewährungszeit geschah." Sie kritisierte auch den Sprachgebrauch des Mannes, der seine Taten als "Mist" und "Eselei" bezeichnet habe. Begrifflichkeiten wie "Vorkommnisse" und "was passiert ist" zeigen, dass er nicht vollständig die Verantwortung für seine Taten übernehme. Das Geständnis sei vielleicht strafmindernd zu seinen Gunsten zu werten, andererseits hinterfragte sie dies und gab zu bedenken: "Damit haben wir vielleicht kein vollständiges Bild davon, was die Taten bei den Kindern bewirkten."
Verteidiger: "Tatvorwurf sollte in der JVA nicht rauskommen"
Für diese Ausführung erntete die Nebenklagevertreterin die Kritik des Verteidigers: "Das ist zynisch! Natürlich können wir hier auch eine 6- bis 7-Jährige fünf Stunden lang auf links drehen, aber man muss genau abwägen, was eine solche Aussagesituation mit Kindern macht", so der Strafverteidiger. Das Geständnis seines Mandanten sei außergewöhnlich: "Ich kannte ihn gerade einmal zehn Sekunden, da sagte er mir schon: Das stimmt so, wie es da steht."
Der Verteidiger sprach auch einen anderen Aspekt an, der Einblick in den Alltag hinter den Mauern der Justizvollzugsanstalten (JVA) gibt: "Der Tatvorwurf sollte in der JVA nicht rauskommen, sonst ist er dort seines Lebens nicht mehr sicher. Es passiert vielleicht nicht unbedingt das Schlimmste, aber dass man ihn sich mal vorknöpft und rundmacht, ist schon zu erwarten. Das ist kein Punkt aus amerikanischen Filmen, sondern Realität in deutschen Gefängnissen." Er plädierte auf ein mildes Urteil mit einer Haft von mindestens drei Jahren.
Die Kammer folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen sowie wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verhängten die Richter eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.
- Beobachtungen vor Ort