Im Rollstuhl vor Gericht Pfleger (63) verging sich an Kölner Seniorin
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.In Köln steht ein Mann vor Gericht, der eine 81-Jährige Frau vergewaltigt haben soll. Der Mann gestand die Tat teilweise ein – als Grund führte er persönliche Beziehungsprobleme an.
Ein Arbeiter aus der Metallindustrie (63), der als 38-Jähriger mit einer 16-Jährigen eine Familie gegründet hatte, ist wegen Vergewaltigung in Köln angeklagt. Mit seiner Frau hatte es aufgrund des großen Altersunterschiedes offenbar Probleme gegeben: "Ich kann mit meiner Frau nicht mehr Schritt halten", so der Mann: Sie habe ihn verlassen und sich nach England abgesetzt, da er ihr dorthin nicht nachkommen könne.
Der Grund für die Differenzen des Paares, das zwei Söhne (22 und 24) hat: Die Potenz des Mannes hatte im Alter nachgelassen. Weil der Mann sich damit nicht abfinden konnte, verging er sich an einer 81-Jährigen. Dafür muss er sich seit Montag vor dem Kölner Landgericht verantworten. Besonders perfide ist der Hintergrund der insgesamt drei angezeigten Taten: Die ältere Dame, die halbseitig gelähmt und auch sprachlich stark eingeschränkt ist, war dem Mann als Schutzbefohlene anvertraut.
Der aus Rumänien stammende frühere Arbeiter hatte nämlich 2015 eine Umschulung zum Altenpfleger gemacht und war für eine polnische Vermittlungsfirma als Altenpfleger in Deutschland im Einsatz. Die Taten sollen sich im September 2020 im Haushalt des Opfers im Kölner Norden zugetragen haben.
Angeklagter räumt die Taten teilweise ein
Zu den Tatvorwürfen legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab, beharrte jedoch darauf, dass es bei den Vergewaltigungen nicht zum äußersten gekommen sei: Dazu sei er selbst aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht in der Lage gewesen. Videoaufzeichnungen, die im späteren Verlauf der Verhandlung unter Ausschluss von Presse und Öffentlichkeit gesichtet wurden, sollen etwas anderes dokumentieren. Benjamin Roellenbleck, der Vorsitzende Richter der 13. Großen Strafkammer, fragte daher mehrfach, ob er Angeklagte an seiner Darstellung wirklich festhalten wollte. Der 63-Jährige und Strafverteidigerin Monika Troll rückten davon jedoch nicht ab.
"Es tut mir sehr, sehr leid", bekundete der Angeklagte, der inzwischen selbst in so schlechter körperlicher Verfassung ist, dass die Justizbediensteten ihn im Rollstuhl vorführen mussten. Im Laufe der Vernehmung zeigte sich allerdings, dass sein Mitleid vor allem ihm selbst galt. "Was dachten Sie, wie die Frau das fand?", wollte Roellenbleck vom Angeklagten mit Blick auf die Tatvorwürfe wissen. "Ich war in Gedanken immer bei meiner Frau. Ich wollte mich mit ihr wieder vertragen. In so einem Augenblick ist man durcheinander", entgegnete der.
Da der Richter seine Frage, die er damit nicht beantwortet sah, wiederholte, ergänzte der Angeklagte: "Ich habe nicht im Detail daran gedacht."
"Auf Videos sehen Sie relativ fit aus"
Unter vielen Tränen schilderte der Angeklagte, in welch jämmerlicher Situation er sich derzeit befände: Infolge von Herzerkrankungen, Blasenkrebs und einer verpfuschten Operation an der Wirbelsäule nehme er täglich 31 Tabletten. Ein Arzt habe ihm eine zeitnahe Operation zugesagt, aber "die haben das wegen Corona ständig in die Länge gezogen", warf er den Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalt Köln vor, wo er derzeit in Untersuchungshaft sitzt. "Wir haben Videos von den Taten, da sehen Sie relativ fit aus", hielt ihm daraufhin der Vorsitzende Richter vor.
Auch zu seinem Verhältnis zur Tochter und zum Schwiegersohn des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wurde der Angeklagte befragt. "Sie haben sich mir gegenüber sehr schlecht benommen", beklagte sich der Mann. Es habe Auseinandersetzungen darüber gegeben, ob er Blumentöpfe abgestaubt habe oder nicht.
Richter Roellenbleck hielt ihm mit Blick auf die Akten eine andere Darstellung der Tochter vor: Demnach habe sie ihre Mutter morgens in einem nassen, nach Urin riechenden Bett vorgefunden. Der Angeklagte habe sie, ohne sie zu waschen, für den Tag anziehen und in einen Rollstuhl setzen wollen, woraufhin sie selbst es übernommen habe, ihre Mutter zu duschen. "Hier besteht eine krasse Lüge", empörte sich dazu der Angeklagte, der jedoch mit einer anderen Aussage vorher indirekt bestätigt hatte, dass er keineswegs regelmäßig die alte Damen gewaschen hatte: "Ich konnte sie nicht alleine waschen. Ich habe sie nur einmal gewaschen, mit der Tochter zusammen, als sie da war."
Für die Aufklärung des Falles sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil ist für den 26. März anberaumt.
- Beobachtungen vor Ort