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Köln: Ford-Motoren-Diebe zu Bewährungsstrafen verurteilt


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Ford-Motoren geklaut – Urteil in Köln
Dieb verpasste in U-Haft die Geburt seiner Tochter


Aktualisiert am 29.01.2021Lesedauer: 4 Min.
Beruhigende Worte vor Prozessbeginn: Strafverteidigerin Lena Retschkemann (r.) mit ihrem Mandanten.Vergrößern des Bildes
Beruhigende Worte vor Prozessbeginn: Strafverteidigerin Lena Retschkemann (r.) mit ihrem Mandanten. (Quelle: Tüntsch)
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Nach dem Diebstahl gingen sie erstmal schlafen: In Köln sind zwei Männer nach dem Diebstahl von Motoren im Wert von etwa einer Viertelmillion Euro verurteilt worden.

Zwar war es kein Freispruch, sondern eine Bewährungsstrafe, zu der ein Anästhesist (33) und ein Diplom-Kaufmann (39) am Donnerstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verurteilt wurden, doch es dürfte sich ähnlich gut für sie angefühlt haben: Nach fast fünf Monaten Untersuchungshaft kamen sie nun wieder auf freien Fuß. Die beiden wurden wegen Diebstahl verurteilt, nachdem sie Anfang September 2020 von einem Firmengelände in Köln-Niehl einen LKW-Aufleger im Wert von 50.000 Euro gestohlen haben, der mit rund 130 Ford-Motoren im Wert von 280.000 Euro beladen war.

"Es tut mir leid", hatte der 33-Jährige im letzten Wort vor der Urteilsverkündung wissen lassen und ergänzt: "Im Gefängnis ging es mir sehr schlecht." Sowohl er als auch sein Komplize hatten ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Mit ihren Schilderungen gaben sie Einblicke in den schwierigen Erwerbsalltag ihres Heimatlandes: Wegen der dort schlechten Verdienstmöglichkeiten für Ärzte habe er nach dem abgeschlossenen Medizinstudium nicht in seinem Beruf gearbeitet, sondern mit einem Freund eine Firma für Zolldeklarationsgeschäfte eröffnet, so der 33-Jährige. Ähnlich sein Bekannter: "Nach dem Diplom habe ich gemacht, was fast alle Menschen in der Ukraine tun: Nur zwei Prozent von ihnen sind ihn ihren Ausbildungsberufen tätig, der Rest macht, womit er zurecht kommt", so der Betriebswirt. In seinem Fall sei das ein Handel für Bodenbeläge gewesen.

Tipp für Diebstahl kam von einem LKW-Fahrer

Mit Beginn der Corona-Krise erlebten beide massive finanzielle Einbußen. Beim 33-Jährigen kam noch hinzu, dass seine Frau ein Kind erwartete – womit auch das Ende ihrer Erwerbstätigkeit absehbar wurde. Da fiel ihm ein Gespräch wieder ein, das sich vor etwa einem Jahr zwischen ihm und einem flüchtigen Bekannten ergeben hatte. Dieser Mann habe ihm von seiner Arbeit als LKW-Fahrer erzählt und dabei auch von dem Kölner Unternehmen berichtet, das im Umfeld der Ford-Werke angesiedelt sei. "Er bot meinem Mandanten an, er könne dort einen Aufleger mit Ware so präparieren, dass er einfach mitzunehmen sei", schilderte Verteidigerin Sabrina Buelli.

Der Kontakt zu jenem Mann soll später zwar nicht mehr bestanden haben, doch der 33-Jährige erinnerte noch den Namen der Firma, von der ihm geschildert worden war, wie leicht man dort einbrechen könne. Dank seiner Tätigkeit im Zollgeschäft verfügt er auch über zwei Zugwagen für LKW-Anhänger. Mit diesen machten sich die Männer auf den Weg nach Köln und begingen einen Diebstahl, zu dem die Verteidigerinnen kommentierten: Professionell und organsiert sehe anders aus.

Nachdem sie Köln erreicht hatten, steuerte einer von ihnen gegen acht Uhr morgens das Firmengelände an, das er mit dem LKW-Zug ungehindert befahren konnte: Der Schlagbaum war offen und es standen jede Menge Anhänger herum. "An den Reifen konnte er sehen, welche von ihnen beladen waren", so Anwältin Buelli. Er habe auf gut Glück einen gewählt, von dem er sehen konnte, dass dieser mit seinem Zug kompatibel sei und mit ihm das Gelände verlassen. Der Plan sei gewesen, den LKW-Zug später zu tauschen, um Spuren zu verwischen.

"Dilettantisch": Nach der Tat erst einmal geschlafen

Erst einmal verfuhren sich die Männer jedoch im Niehler Industriegebiet, kamen schließlich am Hafen heraus und sichteten dort zunächst ihre Beute, die sie in Polen verkaufen wollten. "Warum gerade Polen?", wollte die Staatsanwältin wissen. "Die Polen kaufen alles und Sie brauchen dort keinen Nachweis", erklärten die Angeklagten. Statt mit ihrer Beute schnellstmöglich das Land zu verlassen, besorgten sie sich dann erst einmal etwas zu essen und legten sich für einige Stunden an einem Pausenplatz in Kerpen schlafen. Was sie nicht wussten: Der Hänger war mit einem GPS-Gerät ausgestattet. Beim Aufwachen sahen sie sich schon der Polizei gegenüber.

Als "hochkriminelles Vorgehen" stufte die Staatsanwältin die Tat ein und forderte für den Initiator eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, für seinen Komplizen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Verteidigerinnen hielten dagegen: Es sei vielmehr recht planlos und dilettantisch, sich nach einer Tat erst einmal schlafen zu legen, statt die Beute zu sichern. Beide plädierten auf eine milde Strafe.

Angeklagter wurde in U-Haft Vater

Das Gericht verhängte ein Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den Arzt sowie eine Haftstrafe von einem Jahr für den Betriebswirt. Beide werden drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wird der LKW-Zug, mit dem der Diebstahl begangen wurde, dauerhaft eingezogen. Für die Angeklagten spreche ihr Geständnis und ihre offensichtliche Reue, so Richter Karl-Heinz Seidel.

Weniger Gewicht maß er der Tatsache bei, dass der 33-Jährige im November Vater wurde, sein Kind aber aufgrund der Untersuchungshaft noch nie gesehen hat: "Das ist zwar schade, aber dann fahre ich auch nicht zwei Monate vorher ins Ausland, um da Diebstähle zu begehen. Das haben Sie sich selbst zuzuschreiben", so der Richter.

Verwendete Quellen
  • Besuch des Prozesses
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