Mietpreisbegrenzung Mehr Schutz vor Kündigung und steigenden Mieten in Köln
Bezahlbarer Wohnraum ist in Köln knapp und Mietwucher ein Problem. Ab März tritt deshalb die verschärfte Mieterschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Gute Nachrichten für Mieter in Köln: Ab dem 1. März gilt hier die verschärfte Mieterschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das hat das Landeskabinett beschlossen. Damit gehört Köln zu den 57 Kommunen im Land, in denen künftig strengere Regeln für Mieterhöhungen gelten.
Bisher galt die Verordnung nur in 18 von 396 NRW-Kommunen. Die schwarz-grüne Landesregierung hat die Regelungen nun deutlich ausgeweitet. Grundlage dafür ist ein Gutachten, das angespannte Wohnungsmärkte im Land identifiziert hat.
Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen werde nun in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt – statt regulär 20 Prozent, erläuterte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete nur um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Besserer Kündigungsschutz
Zusätzlich wird die sogenannte Kündigungssperrfrist verlängert. Das bedeutet, Mietern darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden – im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren. Diese Regelung und die Kappungsgrenze in den Bestandsmieten gelten bis zum 28. Februar 2030, wie Scharrenbach berichtete.
Um Mieter wirksamer vor Wucher zu schützen, bedürfe es aber größerer bundesgesetzlicher Anstrengungen, forderte die Ministerin. NRW habe gemeinsam mit weiteren Ländern einen Vorstoß im Bundesrat gemacht, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten. Leider habe die Bundesregierung diesen Ansatz nicht aufgegriffen.
- Nachrichtenagentur dpa