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Köln: Neue Flüchtlingsunterkunft soll 110 Millionen Euro kosten


Im Agnesviertel
Bericht: Flüchtlingsunterkunft soll 110 Millionen Euro kosten

Von t-online
18.12.2024 - 13:06 UhrLesedauer: 2 Min.
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Oberfinanzdirektion in Köln (Archivbild): Das Gebäude soll zur Erstaufnahmeeinrichtung umfunktioniert werden. (Quelle: Sascha Steinach via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Im Agnes-Viertel entsteht eine neue Erstaufnahmeeinrichtung in der alten Oberfinanzdirektion. Interne Papiere sollen nun belegen, wie teuer das wird. Es fehle aber eine Alternative.

Die neue Flüchtlingsunterkunft an der Riehler Straße wird für die Bezirksregierung Köln offenbar ein kostspieliges Projekt. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" mit Verweis auf ein internes Papier der Bezirksregierung berichtet, verschlinge der Umbau und der für zehn Jahre geplante anschließende Betrieb der Einrichtung rund 110 Millionen Euro.

Die Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen Gebäude der Oberfinanzdirektion mit geplanten 500 Plätzen soll am 1. Januar 2026 an den Start gehen. Vorher müsse sie laut "Stadt-Anzeiger" für rund acht Millionen Euro umgebaut werden. Für den anschließenden Betrieb müsse die Bezirksregierung dem Eigentümer des Gebäudes, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), rund 16 Millionen Euro für die Nutzung zahlen. Für das Unternehmen, das den Betrieb organisiert sowie die Nebenkosten seien knapp 86 Millionen Euro für zehn Jahre vorgesehen.

Stadt Köln muss keinen Cent zahlen

Wie die Lokalzeitung weiter berichtet, halte die Bezirksregierung die Unterkunft trotz hoher Kosten für wirtschaftlich, denn die Miete ginge an den landeseigenen Betrieb BLB. Zudem fehle es an Alternativen für die Einrichtung in Riehl. Diese soll die Einrichtung an der Schönhauser Straße in Bayenthal ersetzen.

Auf Anfrage von t-online teilte die Stadtverwaltung Köln mit, dass sie an den Kosten nicht beteiligt sei. Es handele sich demnach um ein alleiniges Projekt der Bezirksregierung. Die Bezirksregierung hat sich bisher nicht zu den Zahlen geäußert.

In den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) registriert die Bezirksregierung die geflüchteten Menschen und untersucht sie medizinisch. Sie können dort auch ihre Anträge auf Asyl stellen. Danach bleiben sie einige Wochen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, bis sie in sogenannte zentrale Unterbringungseinrichtungen und später in kommunale Einrichtungen wechseln.

Verwendete Quellen
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