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Köln: Gebäudeschäden nach Weltkriegsbomben-Sprengung


Sechs Hauseigentümer betroffen
Gebäudeschäden nach Sprengung in Köln-Merheim

Von t-online, nfr

17.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg (Archivbild): In Hannover ist ein Blindgänger entschärft worden.Vergrößern des Bildes
Eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg (Archivbild): Bei der Sprengung einer Zehn-Zentner-Bombe am Klinikum in Mehrheim sind Gebäudeschäden entstanden. (Quelle: IMAGO/Rene Traut)

Nachdem eine Weltkriegsbombe in Köln-Merheim gesprengt wurde, sind Gebäudeschäden entstanden. Eine hochgeschleuderte Erdmasse durchschlug unter anderem ein Dach.

Am Freitag, dem 11. Oktober, musste eine Zehn-Zentner-Bombe am Klinikum in Köln-Mehrheim gesprengt werden. Bei Sondierungsarbeiten war der Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg zwei Tage zuvor gefunden worden.
Grund für die kontrollierte Sprengung war, dass nur einer der beiden Aufschlagzünder der Bombe vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärft werden konnte. Allerdings verlief der Einsatz nicht reibungslos.

Kontrollierte Sprengung: Schäden durch Erdklumpen

Wie die Stadt Köln am Donnerstag mitteilte, gibt es nach der Sprengung Schäden zu beklagen: Ein von der Sprengung hochgeschleuderter Erdklumpen hat nach Angaben der Stadt ein Dach durchschlagen, außerdem sind eine Garage, Zäune, eine Holzlaube und Fenster eines Wintergartens beschädigt worden.

Die Stadt teilte mit, dass sechs Hauseigentümer bisher betroffen sind. Die Häuser liegen allesamt innerhalb des Evakuierungsradius, Menschen wurden demnach nicht verletzt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes sind nach der Sprengung zu Bewohnern gefahren und haben dort erste Hilfsmaßnahmen und Notreparaturen organisiert.

Gebäudeschäden: Entschädigungsansprüche an die Stadt Köln sind ausgeschlossen

Ralf Mayer, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln sagte zu dem Vorfall: "Das zeigt auf jeden Fall, dass wir nicht evakuieren, um die Leute zu schikanieren, sondern dass es wirklich lebenswichtig ist, dass alle Bewohnerinnen des Evakuierungsbereichs ihre Häuser und Wohnungen verlassen."

Bezüglich einer Schadensregulierung teilte die Stadt mit, dass Entschädigungsansprüche gegen die für den Gesamteinsatz verantwortliche Ordnungsbehörde der Stadt Köln gesetzlich ausgeschlossen sind. Grundsätzlich könne aber die jeweilige Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden.

Private Versicherungsverträge würden, so teilte die Stadt weiter mit, jedoch häufig sogenannte "Kriegsausschlussklauseln" enthalten, die aber umstritten sind. Es gebe allerdings eine Zusage des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, Schäden aus Kulanz zu regulieren.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Stadt Köln vom 17. Oktober 2024
  • Artikel von t-online
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