Kölner Missbrauchsurteil BGH: Kinderfotograf bleibt verurteilt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Fotografen, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde, größtenteils abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Fotografen, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden war, größtenteils verworfen. Der Mann ist somit rechtskräftig schuldig gesprochen worden.
Im September 2022 hatte das Landgericht Köln den damals 53 Jahre alten Angeklagten in vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig befunden und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verhängt. Weitere ihm vorgeworfene Taten konnten jedoch nicht nachgewiesen werden, weshalb er in diesen Fällen freigesprochen wurde.
Kritik an Kölner Landgericht
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch einer der Nebenkläger hatten gegen diese Freisprüche Revision beim BGH eingelegt. Sie argumentierten, das Kölner Landgericht habe zu hohe Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt. Diesem Argument folgte der BGH und hob die entsprechenden Freisprüche auf. Das Kölner Landgericht muss nun erneut über diese Fälle verhandeln. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung wies der BGH hingegen weitgehend zurück. Lediglich im Fall einer vorgeworfenen Körperverletzung erkannte das Gericht die Verjährung an.
Der betroffene Fotograf hatte unter anderem für nationale und internationale Zeitschriften gearbeitet und vor allem Kinder fotografiert.
- Nachrichtenagentur dpa