Bis zu 500 Euro Strafe Grillen in Köln: Was erlaubt ist und was nicht
Bei steigenden Temperaturen zieht es viele Kölner ins Freie zum Grillen. Allerdings gibt es dabei einige Vorschriften zu beachten. Es drohen sonst Bußgelder bis zu 500 Euro.
Am Wochenende wird es warm in der Domstadt. Und mit einem Anstieg der Temperaturen auf über 30 Grad steigt auch die Lust aufs Grillen. Die Grünflächen der Stadt werden dabei oft zu beliebten Grillplätzen. Doch nicht alle Kölner nehmen Rücksicht auf Regeln und Verbote, wodurch es immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern kommt und erhebliche Schäden an den Grünflächen entstehen. t-online erklärt, was in der Domstadt beim Grillen erlaubt ist und was nicht.
Grillen im Grünen erlaubt
Wie die Stadt Köln mitteilt, ist das Grillen grundsätzlich überall erlaubt, "Ausgenommen sind schützenswerte Naturflächen wie etwa der Rheinpark, der Stadtgarten, der Botanische Garten oder der Wald, wo das Grillen grundsätzlich verboten ist.", so ein Sprecher des Kölner Ordnungsamts. Das Grillen am beliebten Aachener Weiher, im Stadtwald, Beethovenpark oder Blücherpark im Grüngürtel ist somit gestattet.
Allerdings gibt es beim Grillvergnügen auch Einschränkungen. So schreibt die Grünflächenordnung einen Mindestabstand von 100 Metern zu Anwohnern, Bäumen und Sträuchern vor zur Vermeidung von Waldbrandgefahr und Belästigung. Einweg-Grills sind ebenfalls verboten, da sie das Gras verbrennen können.
Appell des Ordnungsamts
Nach dem Grillvergnügen bleiben oft Müllberge zurück. Hier appelliert das Ordnungsamt an die Bürger: "Wer die Sachen anschleppen kann, kann sie ja auch eigentlich wieder mitnehmen", so ein Sprecher. Besonders störend sei der liegengebliebene Müll für diejenigen, die den Park am nächsten Morgen benutzen möchten.
In der Grillsaison sind verstärkt Kräfte des Ordnungsamtes unterwegs, um für Ordnung zu sorgen und Streitigkeiten zu schlichten. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Bei Verstößen wie dem Liegenlassen von Müll, der Nutzung von Einweg-Grills oder dem Belästigen von Mitmenschen durch Rauch können bis zu 250 Euro fällig werden. Bei einem durch Grillkohle verursachten Brand kann das Bußgeld sogar auf bis zu 500 Euro ansteigen.
- stadt-koeln.de: "Grillplätze" abgerufen am 9. August 2024
- koeln.de: "Grillen in Köln: Was darf man, was ist verboten?" abgerufen am 9. August 2024