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Köln: So will "Köln gegen Rechts" rechte Veranstaltungen verhindern


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Kampf um städtische Räumlichkeiten
Aktionsbündnis will rechte Versammlungen verhindern


07.06.2024Lesedauer: 4 Min.
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Der Eingang zur Volkshochschule am Neumarkt (Archivbild): Städtische Räume wie diese werden gerne von Parteien und Gruppierungen angemietet. (Quelle: Horst Galuschka via www.imago-images.de/imago)

Rechte und rechtsextremistische Gruppen versuchen immer wieder, städtische Räume anzumieten. Seit 2018 will die Stadt einen Leitfaden erstellen, der den Betreibern juristische Möglichkeiten dagegen aufzeigt. Doch das Dokument gibt es bis heute nicht. Gruppen wie "Köln gegen rechts" suchen nun "Whistleblower".

Am 16. Juni will die Kölner AfD im Gymnasium "Neue Sandkaul" in Widdersdorf einen Kreisparteitag abhalten. Mit einer Petition versuchen Schüler der Schule derzeit, die Stadt zu einer Verlegung in andere Räumlichkeiten zu bewegen und haben bereits knapp 10.000 Unterschriften gesammelt. Sie argumentieren, dass die Werte der Schule nicht mit dem Parteiprogramm der AfD zu vereinbaren seien.

Als zugelassene Partei, die auch im Rat der Stadt Köln vertreten ist, hat die AfD das Recht, städtische Veranstaltungsräume zu nutzen. Nach Paragraf 5 des Parteiengesetzes sind politische Parteien grundsätzlich gleichzubehandeln. Dies gilt auch für die Bereitstellung städtischer Räumlichkeiten.

Die AfD hat in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, von diesem Recht Gebrauch zu machen: in Bürgerzentren, in der Flora und in verschiedenen Schulen. Diese Veranstaltungen wurden häufig von massiven Protesten begleitet und teilweise im Vorhinein abgesagt.

Ratsbeschluss von 2018: Keine Räume für extremistische Ideen

So auch ein Bürgerdialog der AfD im VHS-Forum am Neumarkt im Jahr 2018. Der Stadtrat fasste zu diesem Anlass einen Entschluss: Städtische Räumlichkeiten dürfen demnach künftig nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden, in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes, oder anderweitig menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll.

Unterstützt wurde der Antrag damals von einem breiten Bündnis aus SPD, CDU, Grünen, Linken, FDP und den Gruppen "Gut" und "Bunt". Die AfD stimmte dagegen, die Gruppe "Rot-Weiß" enthielt sich.

Die Stadtverwaltung wurde mit dem Beschluss beauftragt, einen Leitfaden zu erstellen, der juristische Möglichkeiten aufzeigen soll, wie Räumlichkeiten extremistischen Gruppierungen vorenthalten werden können. Als Vorbild diente ein Leitfaden der Stadt München mit dem Titel "Anmietung durch Rechtsextreme – Schutz für Kommunen und Vermieter", der bereits seit 2012 existiert. Fünf Jahre sind seit dem Kölner Beschluss vergangen, aber ein entsprechender Leitfaden liegt bisher nicht vor.

Unverständnis von "Köln gegen rechts"

Wolfgang R. von "Köln gegen rechts" hat kein Verständnis dafür. Schon länger beschäftigt er sich mit dem Thema Rechtsextremismus. Er kommuniziert mit Ratsabgeordneten, schreibt der Verwaltung und ist Ansprechpartner für Fragen aus der Stadtgesellschaft. Regelmäßig erkundigt er sich bei der Stadt Köln sowie bei Kommunalpolitikern über den aktuellen Stand des Leitfadens. "Nach fünfeinhalb Jahren haben die es nicht geschafft, ein Konzept abzuschreiben" stellt er resigniert fest.

t-online hat sich ebenfalls an die Stadt Köln gewandt und sich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Die Antwort: Derzeit werde die bereits existierende Broschüre "Keine Räume für Nazis" von der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (ibs) im NS-Dokumentationszentrum und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus aktualisiert und erweitert.

Die aktuelle Broschüre richte sich jedoch an Vermieter privater Räume und sei daher keine Blaupause für städtische Räumlichkeiten. Für betroffene Mitarbeitende städtischer Räume gäbe es aber juristische Ansprechpartner, wie etwa das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.

Auf der Suche nach Whistleblowern

Auch ohne Leitfaden: Veranstaltungen rechter Gruppen und Parteien würden immer häufiger im Verborgenen und ohne Ankündigung vorbereitet, der Veranstaltungsort werde erst nach erfolgter Anmeldung bekannt gegeben oder Veranstaltungen vorsichtshalber gleich ins Umland verlegt, berichtet "Köln gegen rechts"-Aktivist Wolfgang R. "Wir sind gewissermaßen Opfer unseres eigenen Erfolgs geworden". All das mache es auch schwieriger, einen Gegenprotest zu organisieren.

Um dennoch von solchen Veranstaltungen zu erfahren, ruft "Köln gegen rechts" nun im Internet zum "Whistleblowing" auf. Wer von rechten Veranstaltungen oder Veranstaltungsorten erfährt, wird gebeten, Kontakt mit "Köln gegen rechts" aufzunehmen. So erfuhr die Gruppe auch von dem geplanten Parteitag in der Schule in Widdersdorf, Eltern hatten sich gemeldet. Für die Stadt Köln hat Wolfgang R. einen Wunsch, was die Bereitstellung städtischer Räumlichkeiten betrifft: "Die Stadt soll ihre Handlungsspielräume nutzen und in das juristische Risiko gehen".

Münchener Leitfaden als Vorlage für Köln?

Der Münchener Leitfaden zeigt Wege auf, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen wie die in Widdersdorf, verhindert werden könnten. Dabei soll die Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch extremistische Gruppen ausgeschlossen werden, ohne demokratische Freiräume einzuschränken.

Ein Tipp aus der Broschüre: der Verweis auf Kapazitätsgrenzen. Allerdings könne dies ein juristisches Nachspiel zur Folge haben, wenn die Betreiber die entsprechenden Nachweise nicht erbringen können. Der Verweis auf eine Auslastung durch eine zeitgleiche Veranstaltung sei juristisch nur zulässig, wenn diese bereits angemeldet ist und der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt wird.

Zu erwartende rechtsextreme Propagandastraftaten könnten unter Umständen herangezogen werden, um gewisse Veranstaltungen nicht zu dulden. Solche Vorhaben müssten sich jedoch auf konkrete Tatsachen stützen, etwa Vorstrafen von Teilnehmern, vergangene Vorfälle oder Ankündigungen von Straftaten während der Veranstaltung. In Essen hatte die Stadt die AfD zuletzt aufgefordert, eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben und anderenfalls mit Kündigung durch die angemietet Gruga-Halle gedroht.

Kommunen haben laut der Broschüre auch die Möglichkeit, bestimmte Räume für parteipolitische Veranstaltungen gänzlich auszuschließen. Als Beispiel werden auch Schulen genannt.

Kreativer Protest als Alternative

Selbst wenn Räumlichkeiten an rechte oder rechtsextremistische Gruppierungen vergeben werden müssen, sind laut Wolfgang R. Protestaktionen von Mitarbeitenden möglich. Dabei werden die Betroffenen in Köln mitunter richtig kreativ. 2018 war der AfD-Bürgerdialog im VHS Forum nicht die einzige Veranstaltung vor Ort. Wer durch das Foyer zum Dialog wollte, traf dort auf eine Ausstellung zum Thema Antisemitismus.

Eine Lindenthaler Gesamtschule reagierte mit einer eigenen Veranstaltung: Sie organisierte ein Schulfest, das zeitgleich zu einem geplanten Kreisparteitag der AfD stattfinden sollte. Am Ende wurde der Kreisparteitag abgesagt – das Schulfest nicht.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Wolfgang R.
  • Anfrage bei der Pressestelle der Stadt Köln
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