t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Karnevalsmord: Angeklagter soll aus U-Haft entlassen werden – Antrag gestellt


Karnevalsmord vor 35 Jahren:
Angeklagter soll aus U-Haft entlassen werden – Antrag gestellt

Von dpa
18.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (r) kommt in den Gerichtssaal des Landgerichts: Seine Verteidigung fordert eine Entlassung aus der U-Haft.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (r) kommt in den Gerichtssaal des Landgerichts: Seine Verteidigung fordert eine Entlassung aus der U-Haft. (Quelle: Rolf Vennenbernd)
News folgen

Kommt der Angeklagte im Karnevalsmord aus der U-Haft. Nach einer vagen Zeugenaussage wurde ein entsprechender Antrag gestellt.

Im Cold-Case-Prozess um den Kölner "Karnevalsmord" vor 35 Jahren haben die Verteidiger beantragt, den Angeklagten wegen fehlenden dringenden Tatverdachts aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Zuvor hatte am Montag der Hauptbelastungszeuge in dem Fall ausgesagt und war dabei vage geblieben. "Der Zeuge konnte nicht sagen, der Angeklagte sei hinter der Frau hergegangen. Er konnte die Frau auch nicht identifizieren", sagte ein Verteidiger. Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag.

Der am Montag angehörte Hauptbelastungszeuge hatte mit dazu beigetragen, dass der Fall überhaupt erst vor Gericht kam. Er hatte sich nach einer Behandlung des Falls in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" im vergangenen Dezember gemeldet und einen Hinweis auf den Angeklagten gegeben. Ein Test auf DNA am Tatort ergab einen Treffer, der Angeklagte wurde im Februar festgenommen. Der heute 56-jährige Mann soll am Karnevalssonntag vor 35 Jahren in Köln eine damals 24 Jahre alte Frau ermordet und ausgeraubt haben.

Zeuge widerspricht Vernehmungsprotokoll

Am Montag berichtete der heute 54-jährige Zeuge, er könne sich noch erinnern, dass er und der ihm seit seiner Jugend bekannte Angeklagte in der Tatnacht an einem Taxistand gestanden hätten. Dort habe er auch eine Frau gesehen, die das spätere Opfer "sein könnte". Er widersprach ausdrücklich einem Vernehmungsprotokoll der Polizei, wonach er die Frau am Taxistand als das spätere Opfer identifizierte.

Die Frau habe den Taxistand dann verlassen, der Angeklagte und er wenig später ebenfalls. Anders als es in dem Protokoll heiße, habe er aber nicht behauptet, dass der Angeklagte der Frau gefolgt sei. Auffällig sei jedoch gewesen, dass der Angeklagte wenige Tage nach dem Verbrechen an der 24-Jährigen sein Aussehen verändert habe. Als er ihn damals auf die Tat angesprochen und gefragt habe, ob das Opfer nicht womöglich die Frau vom Taxistand gewesen sei, "da hat er sehr aufbrausend reagiert". Nach mehrstündiger Befragung unterbrach das Gericht die Befragung. Sie soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom