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Köln: Baby zu Tode geschüttelt – Vater verurteilt


Haftstrafe für Vater
Säugling stirbt nach Schütteltrauma

Von dpa, t-online
20.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Landgericht KölnVergrößern des Bildes
Außenansicht des Landgerichts Köln: Die Strafe des 20-jährigen Vaters wurde nach dem Jugendstrafgesetz ausgelegt. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Verurteilung am Landgericht Köln: Ein Vater, der sein Säuglingskind zu Tode geschüttelt hat, wurde am Donnerstag verurteilt.

Ein 20-jähriger Kölner, der seine circa fünf Wochen alte Tochter geschüttelt hatte, ist am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Kölner Landgericht verurteilte den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im vergangenen Dezember seine Tochter geschüttelt hatte, weil sie schrie. Der Säugling starb wenig später in einem Krankenhaus an schweren Hirnschäden in Folge eines Schütteltraumas. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und bereut. Nach Angaben des 20-Jährigen sei er alleine mit seiner Tochter überfordert gewesen. Die Kindsmutter hatte wenige Minuten vor der Tat die gemeinsame Wohnung für einen Einkauf verlassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Verurteilung des Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft wegen Totschlags gefordert. Dem folgte die Jugendstrafkammer jedoch nicht. Dem an einer Lernbehinderung leidenden Angeklagten sei nicht bewusst gewesen, "dass das Schütteln eines fünf Wochen alten Kindes sehr gefährlich ist", urteilte das Gericht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zwar akzeptierte der Angeklagte die Gerichtsentscheidung, die Staatsanwaltschaft behielt sich hingegen Revision beim Bundesgerichtshof vor.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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