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Krone-Schmalz klagt nicht weiter gegen Kritikerin Franziska Davies


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Rechtsstreit endgültig vorbei
Krone-Schmalz klagt nicht weiter gegen Kritikerin Franziska Davies


09.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Franziska Davies (links) und Gabriele Krone-Schmalz: Die juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden ist vorbei.Vergrößern des Bildes
Franziska Davies (links) und Gabriele Krone-Schmalz: Die juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden ist vorbei. (Quelle: Christian Wimmer/Tom Schulze/imago-images-bilder)

Über Monate zog sich die juristische Auseinandersetzung zwischen Ex-ARD-Journalistin Gabriele Krone-Schmalz und ihrer Kritikerin. Nun ist er vorbei.

Der Rechtsstreit zwischen Gabriele Krone-Schmalz, ehemalige Moskau-Korrespondentin der ARD, und der Münchner Osteuropahistorikerin Franziska Davies ist beendet. Davies hatte Krone-Schmalz unter anderem Nähe zum Regime Wladimir Putins attestiert.

Krone-Schmalz war gegen diese und mehrere andere Äußerungen juristisch vorgegangen. Am Mittwoch zog sie die Ansprüche zurück, wie ihr Anwalt René Rosenau gegenüber t-online bestätigt.

Im Januar hatte Krone-Schmalz vor dem Landgericht Köln gegen Davies verloren. Das Gericht urteilte, dass die Kritik an der ehemaligen Korrespondentin unter die Meinungsfreiheit falle und daher zulässig sei.

Twitter-Community spendete 20.000 Euro für Davies

"Unsere Mandantin beendet die Auseinandersetzung mit Frau Davies", erklärt Krone-Schmalz' Anwalt René Rosenau in einer E-Mail an t-online. "Das Oberlandesgericht Köln hat nicht zu deren Gunsten entschieden, weil ihre Aussagen tatsächlich zutreffen, sondern diese in den Augen des Gerichts bloße Meinungsäußerungen darstellen. Dann muss sich unsere Mandantin darüber auch nicht mehr in Düsseldorf streiten."

Der Rechtsstreit zwischen Davies und Krone-Schmalz hatte unter Historikern und Osteuropaforschern für Aufruhr gesorgt. 20.000 Euro kamen bei einer Spendenaktion zusammen. Sollte sie die Prozesskosten nicht zu tragen haben, wollte sie das Geld für die Ukraine spenden, hatte Davies erklärt.

Verwendete Quellen
  • Mailverkehr mit der Kanzlei Höcker
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