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Dopingkontrollen an Karneval: Neue Regeln für Pferde bei Umzügen


Brauchtum in Köln und Düsseldorf
Handy- und Alkoholverbot für Reiter im Karneval

Von dpa, t-online
16.01.2023Lesedauer: 2 Min.
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Reiterin und Pferde beim Karneval in Köln (Archivbild): Für den Einsatz der Tiere gelten nun neue Regelungen. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de)
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Lange mussten die Rheinländer auf Karnevalsumzüge verzichten, in diesem Jahr ziehen die Jecken wieder los. Für ihre Pferde gelten dabei neue Regeln.

Pferde gehören zu den Karnevalsumzügen dazu wie Musikkapellen und Kamelle. In der Vergangenheit wurde der Einsatz der Tiere aber immer wieder kritisiert – schließlich geht das laute und jecke Treiben nicht ohne Stress für die Tiere einher.

In der diesjährigen Session greifen daher erstmals die neuen Leitlinie für Pferde im Karneval. Die aktualisierten Vorgaben hat die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht, da wegen der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine jedoch viele Umzüge ausgefallen waren, kommen sie erst jetzt zum Einsatz.

Dopingkontrollen und Pausenregelung

Wie ein Sprecher des Festkomitees gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte, seien in Köln 270 Pferde für die Karnevalsumzüge angemeldet, in Düsseldorf beläuft sich die Zahl auf 40 Tiere.

Diese sollen nach den neuen Leitlinien "idealerweise am Anfang oder am Ende des Zuges" mitreiten, wegen der Lärmbelastung sollen sie nicht unmittelbar vor oder hinter einer Musikkapelle positioniert werden. Auch sollen die Tiere nur noch acht Stunden lang geritten werden, nach vier Stunden soll den Pferden eine Pause gegönnt werden. Zudem sollen Dopingkontrollen davor bewahren, dass ihnen leistungssteigernde Mittel verabreicht werden.

Keine Zigaretten, kein Alkohol, kein Handy

Die Reiterinnen und Reiter der Pferde müssen sich dabei auch an weitere Verhaltensregeln halten. So dürfen sie auf dem Rücken der Pferde nicht rauchen, Alkohol trinken dürfen sie auch nicht. Außerdem gelten für sie ein Handyverbot und ein Höchstgewicht. Das Körpergewicht der Reiter darf so nur 15 Prozent von dem der Pferde betragen.

Bei Verstößen gegen dieser Leitlinien, die auch für die Umzüge von Schützenfesten gelten, soll das Kreisveterinäramt aktiv werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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