Cold Case in Köln DNA-Spur führt nach 35 Jahren zu Festnahme
Ein Mann wird schwer verletzt, bis zu seinem Tod bleibt der Täter verschwunden. Nach 35 Jahren klingelten Ermittler nun an der Tür eines Verdächtigen.
Helmut Kohl war noch Kanzler und die Mauer noch nicht gefallen, als Nachbarn in einer Kölner Wohnung einen 50-Jährigen mit schweren Kopfverletzungen fanden. 35 Jahre nach dem versuchten Raubmord in Köln-Ehrenfeld hat die Polizei Köln einen Verdächtigen in Vingst festgenommen.
Auslöser war die Analyse einer alten DNA-Probe. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Der Mann, zu dem die DNA-Probe gehört, war am Dienstag verhaftet worden.
Die Ermittlungen gehen zurück auf einen Cold-Case-Fall vom Mai 1987: Der Tatverdächtige soll in einem versuchten Raubmord einen damals 50 Jahre alten Mann in Köln-Ehrenfeld durch Schläge gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt und ihm mehrere hundert D-Mark gestohlen haben, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.
Genspuren an mutmaßlicher Tatwaffe bringen Treffer
Cold Case-Ermittler des Landeskriminalamts NRW hatten den Fall vor einigen Monaten wieder aufgenommen. Dabei sei die entsprechende DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe von damals festgestellt worden, erläuterte der Leiter der zuständigen Kölner Ermittlungsgruppe Cold Cases, Markus Weber. Dabei handle es sich um einen Pokal aus der Wohnung des Opfers, das damals lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten hatte.
Die DNA sei dann abgeglichen worden – mit einem Treffer. Die Gensequenz des 56-Jährigen war wegen eines früheren Verbrechens in der Datenbank hinterlegt gewesen, wodurch die Beamten den Verdächtigen identifizieren konnten.
DNA schon seit Ende der achtziger Jahre in der Datenbank
Der Verdächtige, nun 56 Jahre alt, sei bei seiner Festnahme "sicherlich überrascht" gewesen, sagte Weber. Er habe angegeben, dass er sich nicht mehr erinnern könne und nichts damit zu tun habe. Die Beschreibung von damals passe allerdings. Zudem habe es einst einen Hinweis gegeben, dass der Mann in einer Gaststätte als "Jimmy" angesprochen worden sei. Dieser Spitzname sei dem Verdächtigen ebenfalls zuordenbar.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem finanziellen Motiv für die Tat aus. Bargeld soll aus der Wohnung verschwunden sein. Die DNA des Verdächtigen, die den Abgleich nun ermöglichte, schlummerte nach Angaben der Behörde wohl schon seit Ende der achtziger Jahre in der Datenbank.
Seinerzeit sei sie wegen eines anderen Deliktes erhoben worden. Dieses Delikt sei zwar mittlerweile "gelöscht". Für die DNA-Daten allerdings gebe es keine Löschfristen.
Opfer erholte sich nie ganz von Attacke
In der Tatnacht gegen 1.30 Uhr soll das Opfer Klaus-Dieter M. demnach sein Stammlokal "Haus Tutt" in Neuehrenfeld in Begleitung des mutmaßlichen Täters verlassen haben. Gegen zwei Uhr seien die beiden in der Wohnung des Opfers eingetroffen. Nachbarn hatten den Mann schließlich dort mit schweren Verletzungen vorgefunden.
Er überlebte die Tat, jedoch brachten die anschließenden Vernehmungen keine Erkenntnisse über den Täter. Die schweren Verletzungen des Opfers hätten dazu geführt, dass dieser sich nicht an den Tathergang erinnern konnte, so der "Kölner Stadt-Anzeiger".
Eine Suche mit Phantombild und die Überprüfung von rund 25 Personen verliefen im Sande. 2013 starb das Opfer, das sich bis zu seinem Lebensende nie gänzlich von den Folgen des Angriffs erholt hatte.
Neun Jahre später glauben die Ermittler nun aber, den Tatverdächtigen, den jungen Mann von einst, gefunden zu haben. Ausgangspunkt war die Cold Cases-Einheit beim Landeskriminalamt, in der schon pensionierte Ermittler alte Fälle durchgehen.
Tat fällt möglicherweise unter das Jugendstrafrecht
Über diese landete der Mordversuch nochmals auf dem Tisch der Kölner Cold-Cases-Gruppe unter Leitung des erfahrenen Mordermittlers Weber. Die Ermittlungsgruppe untersucht systematisch ungeklärte Tötungsdelikte aus den Jahren 1970 bis 2015.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten einen Mordversuch vor. Da dieser die Tat bereits abgestritten hat, sitzt er vorläufig in Untersuchungshaft. Im äußersten Fall droht dem Mann eine lebenslange Haftstrafe, sofern die Tat nicht unter das Jugendstrafrecht fällt – der heute 56-Jährige sei damals erst 20 Jahre alt gewesen.
Die Anwendung des Jugendstrafrechtes ist bis zum 21. Lebensjahr möglich und wird nun von Gutachtern geprüft.
- Nachrichtenagentur dpa
- presseportal.de: Tatverdächtiger in einem Kölner "Cold Case-Fall" festgenommen