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Zwangsräumung in Köln-Ostheim: Mieter vor Ort verblutet – zwei Schüsse


Details zur tödlichen Zwangsräumung
Polizei erschießt Mieter – Mann verblutet noch in der Wohnung

Von dpa, mh

Aktualisiert am 05.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Leichnam eines 48-jährigen Mannes wird abtransportiert. Er wurde bei der Zwangsräumung seiner Wohnung durch die Polizei erschossen.Vergrößern des Bildes
Der Leichnam eines 48-jährigen Mannes wird abtransportiert: Er wurde bei der Zwangsräumung seiner Wohnung tödlich von Polizeikugeln getroffen. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Die Staatsanwaltschaft Köln hat neue Details im Fall des getöteten Mieters bekannt gegeben. Die Polizei schoss demnach zweimal auf ihn.

Der Mieter, der sich am Mittwoch vehement gegen eine Zwangsräumung seiner Wohnung in Köln-Ostheim gewehrt hatte, wurde von zwei Projektilen getroffen. Das teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer jetzt mit. Demnach habe ihn ein Projektil in die rechte Schulter, ein weiteres in den linken Oberschenkel getroffen. "Der Geschädigte ist noch vor Ort verblutet. Offenbar wurden wichtige Blutbahnen getroffen", teilt die Staatsanwaltschaft t-online auf Anfrage mit. Die Antwort auf die Frage, ob der 48-Jährige ausreichend notfallärztlich versorgt wurde, blieb Bremer schuldig.

Köln: Warum wurden keine Taser benutzt?

Die Schüsse hätten zwei Beamte abgegeben. Das habe die Obduktion der Leiche ergeben. Abgeschlossen seien die Ermittlungen aber noch nicht. Warum die Beamten den aufgebrachten Mieter nicht mit Tasern gelähmt haben, konnte Oberstaatsanwalt Bremer nicht sagen. Die zuständige Dienststelle in Köln-Kalk ist seit Kurzem mit diesen Geräten ausgestattet.

Zu den tödlichen Schüssen war es gekommen, als ein 48-jähriger Mieter sich einer Zwangsräumung widersetzt hatte. Er sei mit einem Messer auf die anwesenden Polizisten losgegangen. Die hätten ihn daraufhin mit Pfefferspray außer Gefecht setzen wollen. Als das nicht gelang, sei es zur Schussabgabe gekommen. Der Mann starb noch in der Wohnung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Antwort der Staatsanwaltschaft Köln
  • Eigene Recherche
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