Schwerin Urteil: Wie viel Staat steckt in der Klimastiftung?
Das Landgericht in Schwerin will am Freitag darüber entscheiden, ob die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern der Presse gegenüber auskunftspflichtig ist. Bei einem ersten Gerichtstermin am Dienstag wurde darüber noch nicht befunden. Geklagt hatte die Transparenz-Plattform "Frag den Staat" per Eilantrag.
Sie will unter anderem Informationen über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der mit 20 Millionen Euro vom Betreiber der Gas-Pipeline Nord Stream 2 kofinanzierten Stiftung erfragen. Diese sollte zur Fertigstellung der Röhre beitragen. Die Betreibergesellschaft der Pipeline, die Nord Stream 2 AG, gehört zur Hälfte dem russischen Staatskonzern Gazprom. Das Land steuerte mit 200.000 Euro deutlich weniger Mittel zur Stiftung bei.
Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf den russischen Einmarsch beschloss der Landtag zudem die Auflösung der Stiftung. Allerdings wird rechtlich noch darum gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage - wie vom Landtag befürwortet - für humanitäre Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnete die Unterstützung von Nord Stream 2 und der Stiftung inzwischen als Fehler.
Wie aus den Ausführungen der Streitparteien und der Richterin am Dienstag in Schwerin hervorging, ist für die Auskunftspflicht der Stiftung sowohl der Grad des Einflusses der Landesregierung entscheidend, wie auch, ob die Stiftung Aufgaben des Staates wahrnimmt.
Der Anwalt der Stiftung bekräftigte in der Verhandlung den Standpunkt, wonach die Landesregierung zwar den Stiftungszweck festgelegt habe, jedoch ab der offiziellen Gründung keinen Einfluss auf das operative Handeln hatte. Dass die Gründer und Geldgeber der Stiftung keinen Einfluss mehr ausgeübt haben, hatte der Vorstandsvorsitzende der Klimastiftung, Erwin Sellering (SPD), in der Vergangenheit mehrfach bekräftigt. Zudem orientierten sich dem Anwalt zufolge die Aufgaben der Stiftung einzig am Allgemeinwohl, was mit der steuerlichen Anerkennung auch bestätigt wurde.
Unabhängig davon, ob die Klimastiftung einer Behörde gleichgestellt wird und nach dem Informationsfreiheitsgesetz wie eine solche zur Auskunft verpflichtet ist, führten "Frag den Staat" und ihre Anwälte zudem auch das Umweltinformationsgesetz zur Untermauerung ihres Anspruches an. Diesem Gesetz nach seien auch juristische und natürliche Personen des Privatrechts zur Auskunft verpflichtet, sobald sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Ausgang des Verfahrens könnte die politische Diskussion um die Klimastiftung nochmals anheizen. Ihre Gründung war Anfang 2021 vom Landtag einhellig beschlossen worden. Sie stand allerdings von Anfang an in der Kritik, weil sie neben dem gemeinwohlorientierten Wirken für den Klimaschutz auch einen wirtschaftlichen Teil umfasste. Dieser sollte dabei helfen, Nord Stream 2 unter Umgehung von US-Sanktionen fertigzustellen. Wie dies geschehen ist, darüber erteilt der Vorstand keine Auskunft und auch in dem jetzt vorgelegten ersten Jahresbericht gibt es dazu keinerlei Informationen.