Schwerin Mecklenburg-Vorpommern: Corona-Schutzvorschriften verlängert
Mecklenburg-Vorpommern gilt nach einem Landtagsbeschluss bis Ende April flächendeckend als Corona-Hotspot. Damit behalten wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen ihre Gültigkeit über den 2. April hinaus, an dem eine vom Bund gesetzte Übergangsfrist für das bundesweite Ende der Corona-Einschränkungen ausläuft. Allerdings wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei sehr hohen Infektionslagen regional den Fortbestand grundlegender Schutzmaßnahmen anzuordnen. Davon machte das Parlament in Schwerin am Donnerstag Gebrauch.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Linke sowie der Grünen stimmte der Landtag einem Antrag der Landesregierung zu, nach dem alle sechs Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden. Bis zum 27. April sollen das Abstandsgebot von 1,5 Metern, die Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte etwa bei Restaurantbesuchen wirksam bleiben. Allerdings soll geprüft werden, ob im Interesse der Tourismusbranche die 3G-Regel für Hotels und Gaststätten schon vor Beginn der Reisezeit zu Ostern aufgehoben werden kann.
Redner von AfD, CDU und FDP übten in einer erneut emotionsgeladenen Debatte erhebliche Zweifel daran, dass dieses Vorgehen mit den rechtlichen Vorgaben des Bundes vereinbar ist. Sie forderten eine möglichst umfassende Aufhebung der Schutzmaßnahmen und eine Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger.
Mit 9180 Corona-Ansteckungen war am Mittwoch ein neuer Tageshöchstwert für Mecklenburg-Vorpommern registriert worden. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz um 2400 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen weist der Nordosten weiterhin den höchsten Wert aller Bundesländer aus.
Mit Blick auf die Infektionslage machte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) in der Debatte deutlich, dass sie die Fortführung der Basis-Schutzmaßnahmen für zwingend erforderlich hält, um die Ausbreitung des Virus zu zügeln. "Ich kann und will nicht die Entwicklung ignorieren, die anders verlaufen ist, als wir uns das wahrscheinlich alle Mitte Februar gewünscht haben. Nein, die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden", sagte Drese.
Die aktuellen Infektionszahlen würden die Lage nicht vollständig wiedergeben, da nicht mehr alle Infektionen durch PCR-Testungen erfasst werden könnten. Es gebe eine hohe Dunkelziffer. Wichtiger für die Entscheidung über den Umfang der Schutzmaßnahmen seien die Hospitalisierungs-Inzidenzen und die Auslastung der Intensivstationen.
"Und hier ist die Lage ernst bis dramatisch. In allen Regionen unseres Landes", erklärte die Ministerin. Die Situation werde zusätzlich durch den Ausfall von Pflegekräften verschärft, die selbst erkrankt oder in Quarantäne seien. An manchen Kliniken fehle ein Drittel des Personals, teilweise könne die Notfallversorgung nicht mehr gesichert werden.
Der AfD-Abgeordnete Horst Förster warf der Regierung Panikmache vor, alles deute darauf hin, dass die Pandemie zu Ende gehe. "Es ist an der Zeit, die Corona-Maßnahmen zu beenden. Es ist an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren", sagte er. Kritisch äußerte sich Förster auch zu den Quarantäne-Regelungen, die überzogen seien und wichtige Bereiche ins Wanken brächten. Zudem forderte er ein generelles Ende der Maskenpflicht und der Corona-Tests an Schulen.
Harald Terpe, Fraktionschef der ebenfalls oppositionellen Grünen, unterstützte hingegen den Kurs der Landesregierung. Die dynamische Infektionslage im Land erfordere weitere Schutzmaßnahmen, die der Bund auch zulasse. "Das Land nimmt die Möglichkeiten wahr, die ihm das Bundesgesetz noch bietet. Wir halten das für verantwortungsvoll und pragmatisch", sagte er. Die Gesundheit der Menschen verdiene weiterhin angemessenen Schutz.
Kritik kam allerdings von CDU und FDP. Redner beider Fraktionen machten deutlich, dass ihnen die Auslegung des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes durch die rot-rote Koalition entschieden zu weit gehe und Grundrechte unzulässig beschnitten würden. Dagegen argumentierten Sprecher von SPD und Linke, dass die nun gültigen Regeln "so viel Öffnung wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig", gewährleisten würden.