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Berufung nach Urteil zu Bahnunfall mit zwei Toten


Aschaffenburg
Berufung nach Urteil zu Bahnunfall mit zwei Toten

Von dpa
10.03.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Gegen das Urteil im Prozess um einen tödlichen Zugunfall in Unterfranken haben die Anwälte der Hinterbliebenen Berufung eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichtes Aschaffenburg am Donnerstag mit. Das Gericht hatte eine Woche zuvor einen bei dem Unglück als Sicherungsaufsichtskraft eingesetzten Mann zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Diese Strafe wegen fahrlässiger Tötung der zwei Kollegen des Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 29-Jährige eine Geldauflage von je 2000 Euro an zwei Hinterbliebene zahlen.

Unmittelbar nach dem Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihren Rechtsmittelverzicht erklärt. Allerdings wollen die zwei Nebenklagevertreter die Entscheidung anfechten. Sie hatten in dem Prozess eine höhere Strafe für den Angeklagten verlangt.

Der Mann war bei den Bauarbeiten an der bayerisch-hessischen Landesgrenze für die Sicherheit der 22 und 34 Jahre alten Arbeiter verantwortlich. Er soll sich aber mehr mit seinem Handy beschäftigt haben, als auf den Zugverkehr zu achten und die Männer zu warnen. Zudem stand er nicht auf dem ihm zugewiesenen Posten zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff. Eine Regionalbahn hatte die zwei Männer am 1. September 2020 erfasst und tödlich verletzt.

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