Tübingen Haftstrafe für Angeklagten wegen illegalen Waffenlagers
Über mehrere Jahre hinweg hat ein 37-Jähriger im Landkreis Calw Munition, Waffen- und Schussvorrichtungen gekauft und gehortet. Das Landgericht Tübingen verurteile den gebürtigen Thüringer deswegen am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft. Laut der Vorsitzenden Richterin versteckte der Angeklagte die Waffen, darunter auch vier Kriegswaffen, an verschiedenen Orten. Sogar im Wickelzimmer seiner wenigen Monate alten Tochter fanden die Ermittler eine scharfe Waffe.
Mehr als eine Stunde lang hatte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn rund 1000 Beweismittel aufgezählt. Der Angeklagte hatte zugegeben, das riesige Waffenlager aufgebaut zu haben. "Ich habe 2015 aufgrund der Flüchtlingskrise damit begonnen und mich wegen der Unruhen bedroht gefühlt", hatte der Angeklagte den Kauf der Waffen vor Gericht begründet. Im Fall der Fälle habe er fünf bis sechs Menschen mit Kurz- und Langwaffen ausstatten wollen.
"Ich glaube Ihnen das nur bedingt. Es mag sein, dass die Flüchtlingskrise für Sie Auslöser war", sagte die Vorsitzende Richterin nach dem Verlesen des Urteils. Warum er für den geplanten Aufbau einer Bürgerwehr aber auch Schalldämpfer besorgte, sei ihr unklar.
Die Ermittler hatten bei dem Hauptangeklagten auch Bücher über Sprengstoff und Munition gefunden. Vor Gericht bestritt der Mann, Sprengsätze gebaut zu haben. Die Chemikalien habe er zum Pökeln und wegen seiner Schweißfüße bestellt, argumentierte der Angeklagte. Für das Gericht stand jedoch fest, dass er Chemikalien für den Bau von kleineren Sprengsätzen besaß und auch Probesprengungen vornahm. "Wir konnten nicht aufklären, was sie mit dem Sprengstoff wollten. Das ungute Gefühl bleibt", sagte die Richterin.
Die drei Komplizen des Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen und Sozialstunden verurteilt. Laut Gericht haben sie nach der Festnahme des Hauptangeklagten im August vergangenen Jahres einen Teil des Waffenarsenals weg gebracht, um den Hauptangeklagten zu schützen. Seine 24-jährige Lebensgefährtin wurde zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, zwei Männer - 48 und 43 Jahre alt - zu einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise zu acht Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.