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Hannover: Maskenverweigerer schlägt Zugbegleiter – Fahrverbot geprüft


Fahrverbot wird geprüft
Maskenverweigerer schlägt Zugbegleiter ins Gesicht

Von dpa, ads

Aktualisiert am 15.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Bundespolizisten am Hannoveraner Hauptbahnhof (Archivbild): Für den aggressiven Mann reichte das Bahnsicherheitspersonal nicht mehr aus.Vergrößern des BildesBundespolizisten am Hannoveraner Hauptbahnhof (Archivbild): Für den aggressiven Mann reichte das Bahnsicherheitspersonal nicht mehr aus. (Quelle: localpic/imago-images-bilder)
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Ein aggressiver Maskenverweigerer hat einen Zugbegleiter bedroht – und tatsächlich zugeschlagen. Weil der Mann als Passagier nicht das erste Mal negativ auffiel, droht ihm nun ein Beförderungsverbot.

Auf einer Bahnfahrt von Stuttgart nach Hannover ist ein 57-jähriger Fahrgast gegenüber dem Personal gewalttätig geworden: Er bedrohte einen Zugbegleiter und schlug ihm ins Gesicht.

Der 57-Jährige sei am Vortag ohne Mund-Nasen-Schutz im Zug unterwegs gewesen, teilte die Bundespolizei am Dienstag mit. Ein 39 Jahre alter Zugbegleiter sprach ihn darauf an und bat ihn, die Maske aufzusetzen. Daraufhin drohte ihm der ältere Mann Schläge an. Der 39-Jährige rief das Sicherheitspersonal der Deutschen Bahn, um den Mann in Hannover zum Aussteigen zu bewegen.

Hannover: Mann darf möglicherweise nicht mehr Zug fahren

Widerwillig stieg der 57-Jährige beim Halt in Hannover aus – und schlug dabei dem Zugbegleiter mit der Faust ins Gesicht. Der 39-Jährige erlitt eine Prellung und Rötungen im Gesicht. Bundespolizisten stellten die Personalien des aggressiven Mannes aus Zuzenhausen im Rhein-Neckar-Kreis fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung ein.

Dabei stellte sich heraus, dass der Mann kein Unbekannter war: "Der Mann ist in der Vergangenheit bereits mehrfach negativ auf Bahnreisen aufgefallen und polizeilich in Erscheinung getreten", heißt es von der Bundespolizei Hannover. Es werde nun geprüft, ob er künftig mit einem sogenannten Beförderungsverbot bei der Deutschen Bahn belegt werden könne.

Verwendete Quellen
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