Hannover OVG soll geplante Weihnachtsruhe in Niedersachsen prüfen
Gegen Teile der sogenannten Weihnachtsruhe in Niedersachsen wird juristisch vorgegangen. "Wir unterstützen einen Veranstaltungsbetrieb aus der Nähe von Aurich bei einem Normenkontrollantrag gegen das Tanzverbot zu Weihnachten und Silvester", sagte der Geschäftsführer des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Rainer Balke, am Samstag. Der Antrag sei am Freitag dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg zugestellt worden.
Niedersachsens Landesregierung hat für die Zeit von Heiligabend bis zum 2. Januar eine sogenannte Weihnachtsruhe angekündigt. Landesweit soll dann die Warnstufe 3 mit erneut verschärften Corona-Regeln gelten. Unter anderem werden Tanzveranstaltungen untersagt, Testvorgaben verschärft und die Zahl der zulässigen Kontakte wird reduziert. Über das Vorgehen gegen das Tanzverbot hatte zunächst der NDR berichtet.
"Wir hoffen jetzt, dass sich die Regierung schnell zum drohenden Tanzverbot äußert und es eventuell noch vor Weihnachten eine Gerichtsentscheidung dazu gibt", sagte Balke. Nach einem Bericht des Bremer "Weser-Kuriers" vom Samstag wendet sich auch eine Privatperson mit einem Eilantrag beim OVG gegen die Einschränkungen durch das pauschale Ausrufen der Warnstufe 3 zwischen dem 24. Dezember und
2. Januar.
Erst am Donnerstag hatte die (OVG) Lüneburg die bereits geltende 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, begründeten die Richter diese Entscheidung. Für die Geschäfte sollen daher kommende Woche neue Regeln verkündet werden.
Das geplante Tanzverbot sei eine Katastrophe für viele Veranstaltungsbetriebe im Land, sagte Dehoga-Chef Balke. Die Maßnahme führte ihm zufolge dazu, dass Auftragsbücher, die Ende Oktober noch gut gefüllt waren, nun wieder leer sind. Daher sei es auch so wichtig, dass es noch vor den Festtagen eine gerichtliche Entscheidung dazu gebe.