Hannover Kommunale Bürgerbegehren seit 25 Jahren möglich
25 Jahre nach der Einführung von Bürgerbegehren in niedersächsischen Kommunen bemängeln Kritiker zu viele Hürden in dem Verfahren. An diesem Montag jährt sich die gesetzliche Verankerung des Verfahrens im November 1996. Seit dem Startschuss habe es in Niedersachsen 441 Bürgerbegehren gegeben, in 133 Fällen sei es auch zum Bürgerentscheid gekommen, sagte Dirk Schumacher, Landessprecher des Vereins Mehr Demokratie. "Das klingt nicht schlecht. Aber andere Bundesländer sind viel weiter als wir."
Der Fachverband Mehr Demokratie hoffe, dass bis zur nächsten Kommunalwahlperiode im Jahr 2026 Hürden für Bürgerbegehren abgebaut werden. Dazu solle einerseits die Liste der Ausschlusskriterien deutlich gekürzt werden. So könnten dann etwa auch Bürgerbegehren für Krankenhausstandorte oder Haushaltspläne kommunaler Betriebe ermöglicht werden. Außerdem sei es notwendig, dass Bürger sich auch digital einem Begehren anschließen können.
Der Verein fordert zudem die Abschaffung einer Gesetzesregelung für die nachgelagerten Bürgerentscheide. Diese sieht bisher vor, dass mindestens ein Fünftel aller Wahlberechtigten für den Entscheid votieren muss, damit dieser rechtlich bindend ist.