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Gesetzesreform soll Verfassungsschutz mehr Spielraum geben


Hannover
Gesetzesreform soll Verfassungsschutz mehr Spielraum geben

Von dpa
05.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Landtag NiedersachsenVergrößern des Bildes
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des niedersächsischen Landtags. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild/dpa)
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Der nach Ermittlungspannen und Vertrauensproblemen zu einer modernen und transparenten Behörde umgekrempelte Verfassungsschutz in Niedersachsen steht erneut vor einer Reform. Über eineinhalb Jahre war an der Gesetzesnovelle gearbeitet worden, die der Behörde mehr Handlungsspielraum geben soll und die der Landtag in Hannover am Dienstag beschließen will.

Angesichts unverändert hoher extremistischer Bedrohungen solle der Verfassungsschutz zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben mehr Befugnisse erhalten, heißt es zur Begründung der Reform. Diese war bereits im Koalitionsvertrag der rot-schwarzen Landesregierung 2017 vereinbart worden.

Im Einzelnen soll der Verfassungsschutz Jugendliche künftig bereits mit 14 Jahren schneller ins Visier nehmen dürfen. Die Hürden für die Speicherung von Daten minderjähriger Extremisten ab dem
14. Lebensjahr sollen gesenkt werden. Bisher galten die niedrigeren Hürden erst ab 16 Jahren. Die Altersgrenze war jahrelang Thema politischer Diskussion. Die Messerattacke der damals 15-jährigen IS-Sympathisantin Safia S. 2016 auf einen Bundespolizisten in Hannover gab dann den Ausschlag für einen frühen Blick des Verfassungsschutzes auf radikalisierte Jugendliche.

Die Novelle sieht außerdem den leichteren Einsatz von V-Leuten zur Beobachtung von Extremisten vor. Bisher war dies nur bei Nachweis einer Gefahr möglich. Künftig können Vertrauenspersonen bei allen Beobachtungsobjekten eingesetzt werden. Allerdings gibt es zuvor eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. In der Praxis zähle der Einsatz von V-Leuten zu den effektivsten nachrichtendienstlichen Mitteln, hieß es.

Zudem soll der Verfassungsschutz künftig selber Auskünfte über Bankkonten einholen können, wie dies auf Bundesebene bereits möglich ist. So werde es künftig auch in Niedersachsen einfacher, die finanzielle Ausstattung extremistischer Organisationen zu ermitteln und einzuschätzen, erklärte Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut. Auch soll die Datenübermittlung an beteiligte Einrichtungen erleichtert werden.

Eingeschränkt werden unterdessen die Auskunftsmöglichkeiten von Menschen, die wissen wollen, was der Verfassungsschutz über sie gespeichert hat. Einen Anspruch auf Auskunft hat demnach nur, wer auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und besonderes Interesse darlegen kann. Damit soll der Verfassungsschutz entlastet werden. Massenhafte Anfragen insbesondere aus der linken Szene hatten dem Amt viel Arbeit beschert. Eine Panne bei einer Abfrage führte 2018 zum Rücktritt der vorherigen Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger.

Die FDP kritisierte die geplante Ausweitung von Befugnissen bei der ersten Befassung des Landtags mit der Gesetzesnovelle. Die Arbeit der Behörde leide nicht unter fehlenden Befugnissen, sondern organisatorischen und personellen Defiziten. Außerdem sei es nicht zumutbar, wenn man verlange, dass Menschen, die eine Auskunft über gespeicherte Daten erhalten wollten, "sich selbst offenbaren" müssten, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner am Montag. Das komme einer "Aushöhlung des Auskunftsrechts" gleich.

Die Grünen vermissten in dem Entwurf eine Ausweitung der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten. Stattdessen wolle die Koalition immer weiter in Grundrechte eingreifen.

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