Hannover Schadenersatz-Klagen wegen Quarantäne: Neue Einreiseregeln

Ein Ehepaar und ein Mann aus Niedersachsen empfinden pauschale Corona-Quarantäneregeln nach Auslandsaufenthalten als rechtswidrig und verlangen Schadenersatz. Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (Samstag/online) berichtete, begann vor dem Landgericht Hannover bereits am Freitag ein entsprechendes Verfahren. Die Klagen richten sich demnach gegen das Land Niedersachsen sowie im Fall des Mannes darüber hinaus auch gegen die Region Hannover.
Das aus Cloppenburg stammende Paar kritisiere die verpflichtende Quarantäne, in die es nach der Rückkehr aus einem Anfang Juni angetretenen Schweden-Urlaub geschickt worden sei, so das Blatt. "Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und fühlten uns 14 Tage wie im Knast", wurden die beiden zitiert. Das Herumlungern habe belastet.
Sie hätten erst während der Reise von der Hochstufung des Landes zum Risikogebiet erfahren. Zurück zu Hause habe es wegen der strikten Absonderungsregeln aus dem schriftlichen Bescheid dann auch Probleme mit den Arbeitgebern gegeben. Die Klage des weiteren Mannes ziele zudem auf den Umstand, dass er allein deshalb in Quarantäne haben gehen müssen, weil er Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte.
Die Urteile der zuständigen Zivilkammer des Gerichts könnten am 20. August folgen. Laut dem letzten Stand vom Freitag wies das Robert Koch-Institut seit dem 6. Juni nur drei schwedische Provinzen als einfache Risikogebiete aus: Kronoberg, Norrbotten und Värmland.
Die aktuellen Regeln für Niedersachsen sehen vor, dass eine zehntägige Quarantäne nach Einreise mit dem Flugzeug aus normalen Risikogebieten nur dann erforderlich ist, wenn zur Rückreise kein höchstens zwei Tage alter Corona-Negativtest vorliegt oder wenn der vollständige Impfschutz - alternativ die Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung - nicht nachgewiesen werden kann. Sobald ein Negativ-Testresultat oder nachgeholter Immunnachweis übermittelt ist, kann die anschließende Quarantäne daheim aber aufgehoben werden. Es gibt in der Regel außerdem keinen Anspruch auf die Erstattung von Verdienstausfällen.
Pauschale Pflichten zur Quarantäne bestehen jetzt nur nach Einreise aus einem Hochinzidenz- (10 Tage) oder aus einem Virusvariantengebiet (14 Tage). Im ersten Fall lässt sich die Absonderung ab fünf Tagen nach der Ankunft beenden, falls ein ergänzender Negativtest vorliegt.