Hannover Lockdown in Niedersachsen: Böllerverbot und strikte Regeln
Niedersachsen startet mit einem Böllerverbot sowie strikten Regeln für Weihnachtsgottesdienste und Besuche in Altenheimen ab Mittwoch in den harten Lockdown. Das Land verbietet zu Silvester nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern komplett, wie aus der am Dienstag vorgelegten neuen Corona-Verordnung hervorgeht. Für Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen, zu denen viele Menschen erwartet werden, herrscht ein Anmeldezwang und eine Maskenpflicht auch im Sitzen, jeglicher Gesang ist verboten. Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Januar.
Besucher von Pflegeheimen müssen vor Ort zuvor einen Schnelltest machen, insofern das Heim sich in einem Hotspot mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Infektionen auf 100 000 Einwohner befindet. Auch wer ein höchstens 72 Stunden altes Ergebnis eines anderen Corona-Testes präsentiert, kann Zugang erhalten. Wer täglich oder regelmäßig zu einem Besuch ins Heim kommt, braucht nur zweimal in der Woche einen Schnelltest zu machen, ebenso ist er für das Pflegepersonal zwei Mal wöchentlich vorgeschrieben.
Am Heiligabend und dem ersten und zweiten Weihnachtstag werden die strikten Kontaktbeschränkungen dahingehend gelockert, dass über den eigenen Hausstand hinaus drinnen und draußen Treffen mit vier weiteren Personen des engsten Familienkreises zulässig sind, Kinder bis 14 nicht eingerechnet. An Silvester und Neujahr gilt in der Öffentlichkeit ein Ansammlungsverbot. Das heißt, über die gültigen Kontaktbeschränkungen auf fünf Personen aus zwei Hausständen hinaus, darf man sich selbst unter Wahrung des Abstandsgebots mit keiner weiteren Person draußen aufhalten.
An Silvester und Neujahr sind die Behörden außerdem gehalten, nach einem besonders strengen Maßstab über mögliche Anmeldungen von Demonstrationen zu entscheiden.
Die von der Schließung betroffenen Geschäfte, die keine Waren der Grundversorgung anbieten, dürfen weiterhin telefonisch oder online vorbestellte Ware zur Abholung herausgeben. Dies muss an den Ladentüren geschehen, Kunden sollen die Geschäfte nicht betreten. Die Baumärkte bleiben lediglich für gewerbliche Kunden geöffnet.
Noch etwas ausgedehnt wird das Verkaufsverbot für Alkohol, das seit Samstag bereits für Getränke zum sofortigen Konsum, insbesondere Glühwein, galt. Nun dürfen Kommunen auch den Verkauf von Alkohol etwa in Flaschen oder Büchsen an Orten und zu bestimmten Zeiten verbieten, wenn sich dort Gruppen von Menschen draußen zum gemeinsamen Trinken ansammeln.
Die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, begründete die strikten Regeln der neuen Verordnung mit der weiter steigenden Zahl von Corona-Patienten in den Krankenhäusern. 1056 Patienten wurden am Mittwoch in den Kliniken behandelt, 197 davon auf der Intensivstation. "Das macht deutlich, dass wir Handlungsdruck haben."