Hannover Corona-Lockerungen: Was sich in den kommenden Tagen ändert
Friseurbesuch, Toben auf dem Spielplatz und der Gang zum Gottesdienst: Auch in der neuen Woche lockert Niedersachsen einige Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung. Was mit den Änderungen der Landesverordnung ab wann wieder möglich ist:
Friseure dürfen ab Montag wieder arbeiten
Friseursalons dürfen diesen Montag wieder öffnen. Zwischen den Kunden muss dabei ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet sein. Die Friseurinnen und Friseure sind verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen und sich nach jedem Haarschnitt die Hände zu desinfizieren. Außerdem müssen die Salons die Kontaktdaten ihrer Kunden drei Wochen aufbewahren. So sollen etwaige Infektionsketten nachvollziehbar sein. Der Friseur-Landesinnungsverband berichtete von vollen Terminbüchern. Die Geschäfte waren seit dem 23. März geschlossen.
Viertklässler kehren in die Grundschulen zurück
Rund 70 000 Viertklässlerinnen und Viertklässler sollen ab Montag wieder in die Schule gehen. Dabei dürfen sich in einem Klassenzimmer maximal 16 Kinder aufhalten - so schreibt es der Hygieneplan des Kultusministeriums vor. Masken sind im Unterricht nicht nötig. Bisher waren Abiturienten und Prüflinge der 10. Klassen zurückgekehrt.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte den Antrag einer Schülerin auf einstweilige Außervollzugsetzung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen abgelehnt. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) zufolge ist das Ziel, dass bis zum Sommer alle Schülerinnen und Schüler wieder den Unterricht besuchen.
Spielplätze können am Mittwoch öffnen
Ab Mittwoch können die Spielplätze in Niedersachsen unter Auflagen wieder öffnen. Über die genauen Bedingungen dafür sollen laut Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sehr kurzfristige Gespräche mit den Kommunen geführt werden. Er kündigte dabei einen "relativ weiten Spielraum" für die Städte und Gemeinden an.
Auch Gottesdienste sind wieder erlaubt
Gottesdienste und religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind ebenfalls ab Mitte der Woche unter Auflagen wieder erlaubt. Der Zugang zu den Gottesdiensten soll der Staatskanzlei zufolge je nach Größe des Raums zahlenmäßig begrenzt werden. Auch müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern stets gewährleistet sein.
Der Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns sagte in einer Video-Andacht, er freue sich über den Neubeginn trotz schwieriger Umstände. Der Gottesdienst sei ein Fest des Glaubens und der "Herzschlag der Kirche". Er sei für die Gemeinschaft unerlässlich.
Mehr Sport- und Freizeitmöglichkeiten
Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie das Training auf Outdoor-Sportanlagen sind ab dem 6. Mai wieder möglich, sofern auch hier ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Museen und Zoos sowie Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten und botanische Gärten dürfen ebenfalls öffnen. Veranstaltungen wie Autokinos oder -konzerte, bei denen Teilnehmer im Fahrzeug sitzen, sind dann ebenso offiziell erlaubt. Theater bleiben geschlossen.
Vorsichtige Öffnung des Tourismus
Außerdem soll mit einem ersten vorsichtigen Schritt ein Neustart des Tourismus im Land beginnen. Zweitwohnungsbesitzer dürfen wieder in ihre Wochenend- und Ferienhäuser. Auch Dauercampen ist dann erlaubt.
Vereinzelt Missachten von Corona-Auflagen
Insgesamt blieb die Lage am Wochenende gemessen an den Verstößen gegen die bestehenden Corona-Auflagen ruhig. In Rotenburg musste die Polizei ein Strafverfahren einleiten, nachdem mehrere Jugendliche am Abend des Maifeiertags (Freitag) eine Party gefeiert hatten.
Wie es weitergeht
Ebenfalls am Mittwoch (6.5.) wollen Bund und Länderchefs entscheiden, wie es mit weiteren Schülergruppen und mit Kitas weitergeht. Wegen der Pandemie gab es in Grundschulen und Kindergärten wochenlang nur eine Notbetreuung - Tausende Kinder werden im Sommer ohne die üblichen Vorbereitungen in die Schule wechseln.
Beraten werden soll zudem über Einzelhandelsgeschäfte mit über 800 Quadratmetern Fläche und über die schwierige Lage von Hotellerie und Gastronomie. Auch die Frage, ob die Fußball-Bundesliga mit Geisterspielen wieder anlaufen kann, soll verhandelt werden.
Großveranstaltungen wie Volksfeste, Sport-Events, größere Konzerte und Festivals sowie Dorf-, Stadt- oder Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen bleiben mindestens bis Ende August verboten.