"Folgenschweres Missgeschick" Giftmordprozess: Musiker bestreitet Tötungsabsicht

Ein Musiker aus Schleswig-Holstein steht erneut vor Gericht. Er soll mit Gift in einem Dip versucht haben, seine Mutter sowie zwei seiner Kollegen zu vergiften. Eines aber verneint er entschieden.
Ein Musiker aus Schleswig-Holstein, der wegen versuchten Giftmordes an zwei Kollegen angeklagt ist, hat im Revisionsprozess am Landgericht Hannover eine Tötungsabsicht zurückgewiesen. Ihm sei ein "folgenschweres Missgeschick" beim Hantieren mit Rattengift unterlaufen, es sei ihm "keine bewusste Tat vorzuwerfen", sagte der 64-Jährige zum Prozessauftakt am Montag. Er bat die beiden Kollegen um Verzeihung. Seine Mutter wiederum habe er mit dem Gift nicht töten, sondern ihre dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim erreichen wollen.
Im Oktober 2023 war der Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch teilweise auf. Während die Verurteilung wegen des versuchten Giftmordes an seiner Mutter rechtskräftig blieb, wurde das Urteil bezüglich der zweiten Tat – der Versuch, zwei Kollegen zu vergiften – auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.
Musiker mischte Rattengift in Süßspeise
Der Musiker eines renommierten Sinfonieorchesters hatte im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel seiner damals 93 Jahre alten Mutter gemischt. Einige Tage später reichte er zwei Kollegen auf einer Konzertreise einen Frischkäse-Dip mit dem Gift. Die Opfer erlitten Blutgerinnungsstörungen.
In seiner Erklärung betonte der 64-Jährige, er habe nicht gewusst, dass Gift in dem Dip gewesen sei. Den Dip und eine Süßspeise mit Rattengift für seine Mutter habe er gleichzeitig zubereitet; dabei müsse das Gift in das falsche Gefäß gelangt sein. Es sei ein "fataler Fehler".
- Nachrichtenagentur dpa
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