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Hannover: So viele Personen ändern Geschlechtseintrag | Selbstbestimmung


Selbstbestimmungsgesetz
So viele Personen ändern ihren Geschlechtseintrag

Von dpa
Aktualisiert am 10.02.2025 - 10:52 UhrLesedauer: 1 Min.
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Ein Flyer der "Trans* Beratung in Niedersachsen": Nach Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ändern einige Personen ihren Geschlechtseintrag. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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Seit November können Menschen unkompliziert ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen. Schon zahlreiche Personen in Hannover haben diese Möglichkeit genutzt.

Seit gut drei Monaten ist es kostengünstig und unkompliziert möglich, seinen Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen. Einige Hundert Menschen haben bislang im Nordwesten davon Gebrauch gemacht, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Befragt wurden die zehn größten niedersächsischen Städte sowie das Land Bremen.

Am 1. November 2024 trat das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Anmeldungen für die Änderung müssen drei Monate im Voraus bei den Kommunen eingehen, was seit dem 1. August 2024 möglich ist. In Hannover meldeten sich bis Ende Januar 317 Personen an. Die dreimonatige Bedenkzeit dient dazu, den Antragstellern ausreichend Zeit zur Überlegung zu geben. Nach dieser Frist kann die Änderung im Personenstandsregister offiziell durchgeführt werden.

So viele Personen änderten ihren Geschlechtseintrag

In Hannover wechselten bisher 121 Personen ihren Eintrag zwischen männlich und weiblich, 38 Mal wurde divers eingetragen und 22 Personen verzichteten auf einen Geschlechtseintrag.

Robin Ivy Osterkamp von der Landesfachstelle Trans* bezeichnet das neue Gesetz als "Meilenstein". "Es ist sehr gut, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens von der Einschätzung Dritter gelöst wird", sagt Osterkamp. Zuvor waren unter anderem zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss notwendig.

Das frühere Transsexuellengesetz wurde mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, da es unter anderem Sterilisationen und geschlechtsangleichende Operationen erforderte.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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