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"Maddie"-Verdächtiger Christian B.: Was passierte in Hannover?


Spur nach Hannover
"Maddie"-Verdächtiger: Zeuge überrascht Staatsanwaltschaft

Von t-online, tzo, nh

08.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen Christian B.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte Christian B. (l.) mit seinem Verteidiger Friedrich Fülscher: Der mehrfach vorbestrafte Sexualtäter wurde in einem neuen Vergewaltigungsprozess freigesprochen. (Quelle: Michael Matthey/dpa/dpa-bilder)

Sexualstraftäter Christian B. ist in einem aktuellen Prozess freigesprochen worden. Neue Zeugenaussagen zu möglichen Taten in Hannover werfen jedoch Fragen auf.

Er ist wegen schwerer Sexualstraftaten mehrfach vorbestraft und steht auch im Fall Maddie unter Verdacht – jetzt ist Christian B. nach einer weiteren Anklage wegen Vergewaltigung freigesprochen worden.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft will in Revision gehen. Der 47-jährige Deutsche bleibt aber weiter im Gefängnis, weil er bis September 2025 noch eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Mehr Infos zum Urteil gibt es hier.

Was während des Prozesses einmal mehr deutlich wurde: B. hat auch eine Vergangenheit in Hannover – und die stellt nun offenbar auch die Staatsanwaltschaft vor neue Fragen. Denn: Während des aktuellen Prozesses ließ ein Zeuge mit Aussagen aufhorchen.

Christian B.: Aussagen von Mithäftling geben Rätsel auf

Danach scheint es nicht mehr ausgeschlossen zu sein, dass sich Christian B. in Hannover einiges zuschulden kommen ließ. Ein früherer Mithäftling von B. berichtete von Zellengesprächen mit dem Angeklagten und nannte Details. Auch zu möglichen Taten in Hannover.

Der britische Journalist Rob Hyde, der den Prozess im Landgericht verfolgt hatte, sagte zur "Braunschweiger Zeitung" etwa, dass der Mithäftling von möglichen Vergewaltigungen B.s in einem Kleinbus in der Nähe von Hannover berichtet haben soll. Davon habe er in Gesprächen mit B. erfahren. Die Opfer sollen junge Mädchen gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft wollte die Angaben des Zeugen nicht kommentieren. Man habe von möglichen Taten in Hannover keine Kenntnis gehabt, werde diese Angaben aber in weitere Ermittlungen einfließen lassen, erklärte Hans Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Christian B. verschlug es wiederholt nach Hannover

Schon im Juli 2020 durchsuchte die Polizei die frühere Kleingarten-Parzelle von B. in Seelze-Letter nahe dem Stichkanal Hannover-Linden. Dort waren die Beamten auf der Suche nach potenziellen Datenträgern mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Solche hatte B. auf seinem Gartengelände in Sachsen-Anhalt vergraben.

Die Untersuchung im Raum Hannover sei vorsorglich angeordnet worden, erklärte Wolters damals der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ). Zu neuen Hinweisen hätten die Grabungen nicht geführt.

Hannover: Keine große Rolle bei Ermittlungen – Fehleinschätzung?

Wolters bestätigt auf Nachfrage: "Christian B. lebte von 2010 bis zum 1. November 2011 in Hannover." Dort habe er zunächst in seinem Wohnmobil gewohnt und in einer Autowerkstatt gearbeitet. Laut der "HAZ" hat B. im Stadtteil Linden mit zwei Hunden gelebt. Bereits zuvor soll er seit 2007 regelmäßig nach Hannover gekommen sein.

Dass es während dieser Zeit zu Straftaten gekommen sein könnte, war zunächst kein Thema. Der Raum Hannover habe in vorherigen Ermittlungen rund um Christian B. trotz der Grabungen in der Kleingartenkolonie keine große Rolle gespielt, hieß es noch im Jahr 2022 in einem Bericht der "HAZ".

Urteil am Dienstag: Christian B. freigesprochen

Aufgrund anderer Fälle droht Christian B. vorerst keine lange Strafe, wie aus dem Urteil am Dienstag hervorgeht. Die Staatsanwaltschaft war mit ihrer Forderung nach 15 Jahren Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauchs erfolglos, die Verteidigung setzte den Freispruch durch.

Große Aufmerksamkeit erweckte der Prozess, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie war allerdings nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
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