Geldbuße fürs Schwänzen Urlaub trotz Unterricht? Das wird teuer
In Niedersachsen und Bremen werden Eltern, die den Schulstart ihrer Kinder bewusst verzögern, mit Geldstrafen belangt. Das Ministerium übt scharfe Kritik.
Vom Urlaub bekommen viele nicht genug. Umso verlockender erscheint es, trotz geendeter Ferien noch etwas länger mit den Kindern fern von der Heimat zu bleiben. Doch die verlängerten Ferien können in Niedersachsen teuer werden.
Am Montag startet das neue Schuljahr in Niedersachsen und Bremen. Bleibt der Nachwuchs dann dem Unterricht fern, drohen finanzielle Strafen. Die Höhe der Geldbußen fürs Schwänzen liegt zwischen fünf und höchstens 1.000 Euro, wie das Kultusministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bei fahrlässigen Verstößen könne eine Buße von maximal 500 Euro festgesetzt werden.
Schwänzen ist eine Ordnungswidrigkeit
Zuständig sind die Kommunen, die aufgrund von Meldungen der Schulen tätig werden müssten. Rechtlich gesehen ist Schwänzen – auch an Randzeiten wie etwa vor nach Ferien – eine Ordnungswidrigkeit.
Eine Ministeriumssprecherin sagte, dass die gesetzlich verankerte Schulpflicht ein hohes Gut sei. Diese Pflicht gelte genauso vor Beginn von Schulferien und im Anschluss daran. "Bei gezieltem, aber unbegründetem Fernbleiben vom Unterricht sollten sich Eltern auch über ihre Vorbildfunktion im Klaren sein", teilte die Sprecherin mit.
150 Vorfälle in Bremen im vergangenen Schuljahr
Ausnahmen müssten schriftlich beantragt und begründet sein, hieß es. Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers entscheide die Schulleitung. Wie viele Familien die Schulpflicht insbesondere kurz vor oder nach den Ferien in Niedersachsen verletzen, ist unklar. Hierzu liegt keine Statistik vor.
Auch in Bremen drohen Bußgelder für verlängerte Ferien: Diese liegen laut Bildungsressort zwischen 35 und 250 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden im Schuljahr 2023/24 mehr als 150 Bußgeldbescheide wegen unerlaubter Ferienverlängerung erlassen. Im Schuljahr zuvor waren es 141 Bescheide.
- Nachrichtenagentur dpa