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Hannover 96: Martin Kind verliert Geschäftsführerposten – BGH-Entscheidung


Nach jahrelangem Streit
BGH-Entscheidung gefallen: Martin Kind kein 96-Boss mehr

Von dpa, t-online, cch

Aktualisiert am 16.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Martin Kind: Der Boss von Hannover 96 hat Hans-Joachim Watzke kritisiert.Vergrößern des BildesMartin Kind: Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof über den Streit mit Hannover 96 geurteilt. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch/imago-images-bilder)

Vor fast genau zwei Jahren berief Hannover 96 seinen Geschäftsführer Martin Kind ab – ohne Erfolg, zwei Gerichte stellten sich auf seine Seite. Am Dienstag urteilte nun der BGH.

Martin Kind muss seinen Posten als Geschäftsführer der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA abgeben. Diese Entscheidung im Rechtsstreit um die Abberufung Kinds hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündet. Er werde nun in den "Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA" wechseln, teilte Hannover 96 mit. Zudem werde er weiterhin als Geschäftsführer der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG und weiterer Tochtergesellschaften tätig sein.

Im Juli 2022 hatte die Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. Kind als Chef des Profifußball-Bereichs und Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abgesetzt. Beide Seiten sind seit Jahren zerstritten.

Kind hatte sich zunächst erfolgreich vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle gegen die Abberufung gewehrt – weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt. Demnach kann ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat dem zustimmt. In diesem Gremium sitzen wiederum je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite.

Hannover 96: BGH erklärt Kind-Abberufung für wirksam

Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidungen der zwei Gerichte am Dienstag aber auf und erklärte die Entlassung des 80-Jährigen in letzter Instanz für wirksam. "Der Abberufungsbeschluss ist nicht mit dem Wesen der GmbH unvereinbar", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Nur eine Verletzung der tragenden Strukturprinzipien des GmbH-Rechts könne eine solche Unvereinbarkeit begründen. Diese liege nicht vor. Ebenso wenig ergebe sich aus einer Verletzung des Hannover-96-Vertrags oder einer Gesamtbetrachtung die Sittenwidrigkeit des Beschlusses.

Martin Kind war bei der Urteilsverkündung am Dienstag nicht vor Ort. Der Sportinformationsdienst (SID) erreichte ihn kurz nach dem Richterspruch am Telefon. Zu dem Urteil wollte Kind sich zunächst nicht äußern und kündigte eine Mitteilung an. "Ich möchte mich erst mit meinen Anwälten beraten", sagte er.

Kind wurde 1997 zunächst zum Präsidenten von Hannover 96 gewählt. 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Der Mutterverein Hannover 96 e.V. wird aber seit 2019 von Kind-Gegnern geführt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Sportinformationsdienst SID
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