Neuer Anlauf Umweltminister will rechtskonforme Tötung von "Problemwölfen"
"Problemwölfe" sollen einfacher getötet werden dürfen. Das fordert zumindest Umweltminister Christian Meyer.
Umweltminister Christian Meyer nimmt einen neuen Anlauf, damit eine rechtskonforme Tötung sogenannter "Problemwölfe" möglich wird. Ziel sei ein "lernendes, adaptives Wolfsmanagement", sagte der Grünen-Politiker der Onlineausgabe der Nordwest-Zeitung am Donnerstag. Demnach soll es in einer klar definierten Region zeitlich befristet möglich sein, mehrere Wölfe zu töten, wenn es dort trotz Herdenschutzmaßnahmen zu erheblichen Schäden durch das Raubtier gekommen sei. "Ich will aber keine Bejagung nach Quoten", betonte er. Das Umweltministerium bestätigte das Vorhaben von Meyer am Donnerstag.
Derzeit gebe es ein rechtliches Problem bei der sogenannten Entnahme von "Problemwölfen": Nach Tierrissen müsse gezielt der individuelle Verursacher identifiziert werden. Das werde aber immer schwieriger. Nach den sechs genehmigten Wolfsentnahmen während der vergangenen Legislaturperiode habe sich herausgestellt, dass keines der getöteten Tiere tatsächlich der gesuchte Wolf gewesen sei. Gleichzeitig bräuchten aber die Weidetierhalter eine Perspektive. Trotz aufgestockter Mittel für den Herdenschutz sei es nicht möglich, "das ganze Land einzuzäunen".
Laut Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hat es seit Jahresbeginn 420 Anträge auf einen Schutzzaun gegeben. Die Stimmung im Land, insbesondere in Ostfriesland, ändere sich, sagte Meyer der Zeitung weiter. Auch bei der Anti-Wolf-Demo Mitte Juni in Aurich haben sich Tierhalter und Landesjägerschaft für ein regional differenziertes Wolfsmanagement eingesetzt.
Meyer drängt nun auf ein System, das sich an den durch den Wolf verursachten Schäden orientiert. Bei der Konferenz der Landesumweltminister im Herbst soll nach dem Willen des Niedersachsen der "gute Erhaltungszustand" der streng geschützten Tierart festgestellt und eine nationale Untergrenze definiert werden. Dann müsste das Bundesnaturschutzrecht geändert werden, damit nach Nutztierrissen kein Einzelnachweis mehr erforderlich wäre. Geht es nach Meyer, könnte schon 2024 das neue Recht angewendet und eine zeitlich und räumlich begrenzte Tötung von "Problemwölfen" möglich werden.
Grundsätzlich müssen Abschussgenehmigungen gerichtsfest und überprüfbar sein. Auch künftig würden die zuständigen Behörden daher die Abschussgenehmigungen öffentlich zur Verfügung stellen, sagte Meyer unter Hinweis auf ein Schreiben der EU-Kommission nach Brandenburg. In Niedersachsen würden derzeit vier Anträge auf eine Wolfsentnahme geprüft
- Nachrichtenagentur dpa