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Razzia wegen Überbelegung in Mietshäusern im Landkreis Hameln-Pyrmont


Landkreis Hameln-Pyrmont
Razzia in Mietshäusern: 75 Personen leben auf engem Raum

Von t-online, cch

Aktualisiert am 29.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Einsatzfahrzeuge in Coppenbrügge: Mehrere Mietshäuser wurden inspiziert.Vergrößern des Bildes
Einsatzfahrzeuge in Coppenbrügge: Mehrere Mietshäuser wurden inspiziert. (Quelle: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden)

In Coppenbrügge hat die Polizei die Wohnsituation in vier Mietshäusern überprüft. Sie stieß auf schlimme Zustände – und Hinweise auf Straftaten.

Ein Wohnraum ohne Fenster, mangelnde Sauberkeit, zu viele Menschen auf einem Fleck: Bei einer Razzia in Coppenbrügge (Landkreis Hameln-Pyrmont) ist die Polizei am Mittwoch auf mehrere Verstöße gegen das niedersächsische Wohnraumschutzgesetz gestoßen. In den vier durchsuchten Mietshäusern trafen die Polizeibeamten, Mitarbeitende der Gemeinde sowie des Jugendamtes und des Jobcenters insgesamt 75 Personen an.

Wohnungen waren überbelegt

"Es war ein Zustand, der nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht", sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Wie die Polizei weiter mitteilte, wurde unter anderem die erforderliche Mindestwohnfläche von zehn Quadratmetern pro Person unterschritten. Die Wohnungen waren also überbelegt. In einigen Wohnungen ließen sich zudem die Fenster zum Lüften nicht öffnen. In einem Wohnraum war sogar gar kein Fenster vorhanden, wie der Polizeisprecher sagte. Darüber hinaus entdeckten die Beamten vor Ort deutliche Mängel in der Hygiene.

Ebenso wurde gegen das niedersächsische Schulgesetz verstoßen, denn es hielten sich in den Wohnungen auch schulpflichtige Kinder auf. Bei einigen Objekten müsse geprüft werden, ob sie als Wohnung oder für ein Gewerbe genutzt werden, hieß es weiter. Die Beamten stellten außerdem mehrere Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz und die niedersächsische Bauordnung fest. Der Flecken Coppenbrügge und das Jugendamt setzten den Verantwortlichen eine Frist, um die Mängel zu beseitigen.

Hinweise auf zahlreiche weitere Delikte

Zudem ergaben sich Anhaltspunkte für Betrugsstraftaten, für eine Straftat wegen der Verletzung des Briefgeheimnisses, für Urkundenfälschungen und Urkundenunterdrückungen sowie für weitere Delikte.

Gemeinden ist es gestattet, Grundstücke und Wohnungen zu betreten, wenn deutliche Hinweise vorliegen, dass das niedersächsische Wohnraumschutzgesetz nicht eingehalten wird. Das Gesetz soll seit 2021 Verwahrlosung, Missständen und Überbelegung von Wohnräumen entgegenwirken. Der Polizeisprecher erklärte, dass in den betroffenen Wohnungen in Coppenbrügge laut Melderegister sehr viele Menschen gemeldet waren. Zudem hatte es von Anwohnern Hinweise auf Verstöße gegeben.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit einem Sprecher der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
  • presseportal.de: Mitteilung des Flecken Coppenbrügge, des Polizeikommissariats Bad Münder und der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
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