Justiz Gericht: AfD darf Landesparteitag in Hannover ausrichten
Die AfD in Niedersachsen darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover im Juli eine Halle in der niedersächsischen Landeshauptstadt für einen Parteitag nutzen. Im Wege einer einstweiligen Anordnung werde die Landeshauptstadt verpflichtet, der Partei die Niedersachsenhalle oder Eilenriedehalle im Hannover Congress Centrum zu überlassen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Landeshauptstadt Hannover kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einlegen.
Ob die AfD noch einen Parteitag in Hannover abhalten wird, war zunächst unklar. Ende Mai hatte die rechtspopulistische Partei ihren neuen Landesvorstand bei einem Parteitag in einem Zelt auf dem hannoverschen Schützenplatz gewählt, weil sie zuvor keinen Austragungsort finden konnte.
Allerdings muss noch die Landesliste für die Landtagswahl aufgestellt werden. Dies könnte auch in der LKH-Arena in Lüneburg geschehen. Vor zwei Wochen hatte das OVG die Beschwerde des Landkreises Lüneburg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen. Der Landkreis wurde verpflichtet, die Betriebs- sowie die Dienstleistungsgesellschaft der Arena anzuweisen, dem Landesverband der AfD die Halle am 11./12. Juni oder ersatzweise an weiteren Terminen im Juni und Juli 2022 zu überlassen.